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Pakistans Frauen von Schleierpflicht befreit

20. Oktober 2015

Paukenschlag in Islamabad: Ein Verschleierungsgebot für Frauen lasse sich im islamischen Recht nicht finden, urteilte der höchste islamische Rat Pakistans. Hintergrund sind offenbar ganz pragmatische Gründe.

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Drei Pakistanische Frauen mit Burka in einer Straße in Peschwar (Foto: picture-alliance)
Bild: picture-alliance/dpa/Arshad Arbab

Die Scharia sehe keine Verpflichtung für Frauen vor, ihr Gesicht sowie ihre Hände und Füße zu bedecken - dieses Urteil habe der Rat für islamische Lehre in Pakistan gefällt, berichtet die pakistanische Tageszeitung "Dawn" in ihrer Online-Ausgabe.

Demnach empfahl der Ratsvorsitzende Maulana Mohammad Khan Sherani jedoch im Anschluss an die Sitzung des Gremiums, Frauen sollten in "bedrohlichen Situationen" weiter ihr Gesicht verschleiern. Frauenrechtlerinnen begrüßten die Aufhebung der Schleierpflicht. "Der Rat merkt, dass seine Legitimität in Gefahr geraten ist, mit dieser Entscheidung will er sein Image verbessern", sagte Frauenrechtlerin Farzana Bari. Dennoch sei die Entscheidung bemerkenswert.

Schleier verhinderten Passfotos

Nach Informationen der Zeitung soll der Islamrat seinen Beschluss auf Betreiben des Innenministeriums gefasst haben. Das Ministerium sehe mit Sorge, so das Blatt, dass Frauen unter Verweis auf das Verschleierungsgebot Fotos für Personalausweise und Pässe verweigerten, heißt es in dem Bericht.

In zwei weiteren Beschlüssen habe sich der Islamrat als zugleich konservativ und fortschrittlich erwiesen, berichtet "Dawn" weiter. Einerseits habe er sich erneut gegen gemeinsamen Schulunterricht von Mädchen und Jungen ausgesprochen. Andererseits habe er sich für die Rechte von Transsexuellen starkgemacht und Familien kritisiert, die Transsexuelle verstoßen und enterben.

Neunjährige dürfen verheiratet werden

Der konservative Islamrat war 1962 als Beratungsgremium des Parlaments gegründet worden. Er soll die Übereinstimmung der weltlichen Gesetzgebung des stark sunnitisch geprägten Landes mit den Grundsätzen der Scharia sicherstellen. Seine bisherigen Entscheidungen waren in der Regel sehr konservativ und wurden stark kontrovers diskutiert. Viel Kritik gab es etwa nach einem Urteil im vergangenen Jahr, als der Rat entschied, dass Mädchen ab einem Alter von neun Jahren verheiratet werden könnten, sofern sie ihre Pubertät bereits erreicht hätten.

cw/jj (dpae, afpe, kna)