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Politik

NPD wird das Staatsgeld gestrichen

22. Juni 2017

Der Deutsche Bundestag folgte mit der beschlossenen Verfassungsänderung einem Urteil der Karlsruher Richter vom Januar: Extremistische Parteien werden von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen.

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Karlsruhe Demonstrationszug Neonazi-Demo NPD
Bild: picture-alliance/dpa

Drei Monate vor der Bundestagswahl dreht der Deutsche Bundestag der rechtsradikalen Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) den Geldhahn zu. Mit großer Mehrheit wurde eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen, um die Rechtsextremisten von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen.

In namentlicher Abstimmung votierten 502 Abgeordnete für das Vorhaben, 57 Parlamentarier stimmten mit Nein, 20 enthielten sich. Das Parlament folgte mit seiner Initiative einem Hinweis des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter hatten im Januar ein Verbot der NPD zwar abgelehnt, die Partei aber dennoch als verfassungsfeindlich eingestuft. Das Gericht hatte angeregt, dass die Verfassung geändert werden könne, um derartigen Parteien den Zugang zu staatlichen Geldern zu verwehren. Für die Änderung war eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

2016 hatte die seit Jahren klamme NPD etwa 1,14 Millionen Euro an Mitteln der Parteienfinanzierung kassiert. 

Feinde der freiheitlichen Grundordnung 

Artikel 21 des Grundgesetzes soll künftig durch den Satz ergänzt werden: "Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen." Wird der Ausschluss festgestellt, soll auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien entfallen, ebenso fallen Zuwendungen weg.

Heiko Maas Bundesjustizminister
Eine weitere Gesetzesinitiative abgeschlossen: Justizminister Maas von der SPDBild: picture alliance/dpa/M. Kappeler

Über den Ausschluss einer Partei von der staatlichen Finanzierung soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Einen Antrag dazu können Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung stellen.

"Keine Steuergelder für Hetze"

Der zuständige Bundesjustizminister Heiko Maas begrüßte das Votum des Parlaments. Feinde der Demokratie müsse der Staat nicht finanzieren. "Steuermittel für die NPD sind eine staatliche Direktinvestition in rechtsradikale Hetze", erklärte der Sozialdemokrat. 

Dr. Josef Schuster
Froh über den Schlag gegen die Neofaschisten der NPD: Zentralratschef Schuster Bild: Imago

Lob kam vom Zentralrat der Juden in Deutschland. "Es wird höchste Zeit, das wir verfassungsfeindlichen Parteien wie der NPD den Geldhahn zudrehen können", sagte Zentralratspräsident Josef Schuster in Berlin. Es sei "unterträglich, dass Parteien mit Steuergeldern an den Nationalsozialismus anknüpfende Propaganda verbreiten können".   

Vor allem auch Grünen-Politiker wandten sich gegen das rigorose Vorgegen gegen die rechtsradikale Splitterpartei. Sie und andere Kritiker sehen eine unzulässige Einschränkung der Chancengleichheit. Renate Künast (Grüne) kritisierte in der Debatte die Änderung des Grundgesetzes als fatales Zeichen in Richtung Demokratie. Die Regierung schaffe eine "Lex NPD" und suggeriere, dass die Probleme damit gelöst seien. Seitens der Linken erklärte die Abgeordnete Ulla Jelpke, es handele sich zweifellos um einen schweren Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien. 

SC/uh (afp, KNA, rtr, dpa)