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Kriminalität

Lebenslang für Marcel H. wegen Doppelmords

31. Januar 2018

Der junge Mann erstach in Herne ein Kind und einen 22 Jahre alten Bekannten. Ob Marcel H. jemals wieder in Freiheit kommt, ist fraglich. Das Gericht behält sich vor, später eine Sicherungsverwahrung anzuordnen.

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Der Angeklagte Marcel H. mit zwei Justizbeamten und seinem Verteidiger Michael Emde (Foto: picture-alliance/dpa/B. Thissen)
Der Angeklagte Marcel H. mit zwei Justizbeamten und seinem Verteidiger Michael EmdeBild: picture-alliance/dpa/B. Thissen

Das Landgericht Bochum stellte in seinem Urteil gegen den 20-Jährigen zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Im Verfahren hatte Marcel H. über seinen Verteidiger eingeräumt, im März vergangenen Jahres einen neunjährigen Jungen und später einen 22 Jahre alten Bekannten erstochen zu haben.

"Eine völlig anlasslose Tötung" 

Das Gericht folgte mit seinem Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte in ihrem Plädoyer in der vergangenen Woche lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verlangt. H.s Anwalt stellte in seinem Schlussvortrag keinen konkreten Antrag für das Strafmaß. Die Richter behielten sich wegen der Gefährlichkeit des Angeklagten seine spätere Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vor. Die beiden Morde seien "eine völlig anlasslose Tötung" gewesen, sagte Richter Stefan Culemann in seiner Urteilsbegründung. 

H. soll laut Anklage zunächst einen neunjährigen Nachbarsjungen unter dem Vorwand ins Haus gelockt haben, er brauche seine Hilfe beim Aufstellen einer Leiter. Dort habe er mit einem Klappmesser 52 Mal auf das Kind eingestochen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm im Prozess vor, dabei aus Mordlust gehandelt zu haben.

In diesem Wohnhaus in Herne erstach Marcel H. den 22 Jahre alten Bekannten (Foto: Foto: picture alliance/dpa/R. Weihrauch)
In diesem Wohnhaus in Herne erstach Marcel H. den 22 Jahre alten Bekannten Bild: picture alliance/dpa/R. Weihrauch

Nach der ersten Tat soll H. Unterschlupf bei einem Bekannten gesucht und ihn gefragt haben, ob er einige Tage bei ihm wohnen könne, weil seine Eltern weggezogen seien. Am nächsten Tag habe der 22-jährige Bekannte bemerkt, dass nach H. gefahndet werde und mit der Polizei gedroht. Daraufhin habe der Angeklagte auch auf diesen mit dem Klappmesser eingestochen. Es habe einen "längeren Kampf" gegeben. Der junge Mann verblutete aber schließlich nach 68 Messerstichen. Zwei Tage später soll H. zudem dessen Wohnung in Brand gesetzt haben, um Beweismaterial zu vernichten.

Kein Wort zu den Taten, keinerlei Reaktionen

Die Fotos der mit 120 Messerstichen  zugerichteten Leichen waren kurz nach den Taten im Internet aufgetaucht und hatten für Furcht und Entsetzen gesorgt. Deswegen soll Marcel H. auch ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 90.000 Euro an die Mütter seiner Opfer zahlen.

Im Prozess hatte sich H. nicht zu den Vorwürfen geäußert und auch keinerlei Reaktionen gezeigt. Er hatte auf eine mildere Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht gehofft - auch das wäre möglich gewesen, weil er zur Tatzeit erst 19 Jahre alt war. Die 8. Strafkammer des Bochumer Landgericht stufte ihn allerdings als Erwachsenen ein. Obwohl der Angeklagte noch zu Hause gewohnt und seine Freizeit mit Computerspielen verbracht habe, gingen die Richter von einer bereits ausgereiften Persönlichkeit aus. "Von einer Jugendverfehlung kann keine Rede sein", sagte Richter Stefan Culemann. Marcel H. soll die Haft in einer sozialtherapeutischen Einrichtung verbüßen. Eine Berufung scheint dennoch unwahrscheinlich: "Nach Lage der Dinge wird das Urteil so akzeptiert werden", sagte Verteidiger Michael Emde.

sti/kle (afp, dpa)