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Kriminalität

Lebenslang nach Mord an konvertierter Frau

9. Februar 2018

Das Landgericht Traunstein hat einen Mann muslimischen Glaubens wegen Mordes an einer zum Christentum übergetretenen Muslima zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter stellten eine besondere Schwere der Schuld fest.

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Mordprozess Traunstein Muslim ersticht konvertierte Frau
Bild: picture-alliance/dpa/M. Balk

Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Der Mann hatte die 38 Jahre alte Frau im April 2017 an einem Supermarkt in Prien am Chiemsee vor den Augen ihrer beiden fünf und elf Jahre alten Söhne erstochen.

Täter und Opfer stammen aus Afghanistan. Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Anklagebehörde. Diese hatte dem 30-Jährigen vorgeworfen, er habe die Frau wegen ihrer Religionszugehörigkeit getötet. Die Verteidigung hatte hingegen beantragt, auf die besondere Schwere der Schuld zu verzichten. Er begründete dies unter anderem mit der außergewöhnlichen Lebenssituation des Angeklagten. Der abgelehnte Asylbewerber sei von klein auf mit "Gewalt, Blut und Tod" konfrontiert gewesen. In seinem Schlusswort hatte sich der Angeklagte bei den Hinterbliebenen entschuldigt.

Engagiert in der evangelischen Gemeinde

Das Mordopfer lebte mit seinen Kindern seit 2011 in Deutschland. Zwei Jahre zuvor hatte sie in Afghanistan den christlichen Glauben angenommen. In Prien war sie in der evangelischen Kirchengemeinde engagiert. Mit dem Angeklagten, der sich seit 2013 in Deutschland aufhielt, stand sie in keinem engeren Kontakt. Allerdings habe sie ihn mehrfach aufgefordert, auch zum Christentum überzutreten, so die Aussage des Täters.

Der älteste Sohn des Mordopfers sagte am Rande der Urteilsverkündung vor Journalisten, er hoffe, dass der Täter "die Strafe bekommt, die er verdient" und nicht nach Afghanistan zurückgeschickt werde. "Denn dort werden sie ihn dafür feiern, was er getan hat. Dort wird er so weitermachen."

Abschiebung stand bevor

Ende 2016 war der Asylantrag des Verurteilten abgelehnt worden. Im Anschluss wurde er mehrfach stationär psychiatrisch behandelt. Seine Abschiebung war für 2017 bereits terminiert. Nach seiner Festnahme noch am Tatort war er auch mehrere Monate zunächst in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, bevor er in ein Untersuchungsgefängnis verlegt wurde.

cgn/stu (dpa, kna)