Ladenbesitzer wegen Hetze verurteilt
17. November 2016"Der Knackpunkt ist der Hund", sagte Richter Roland Kastner vom Amtsgericht Wunsiedel in Bayern beim Prozess gegen einen Ladenbesitzer, der das Bild eines Hundes mit dem Hinweis "Asylanten müssen draußen bleiben" aufgestellt hatte. Das Schild verletze die Menschenwürde, so der Richter. Außerdem eigne sich das Schild zur "Störung des öffentlichen Friedens". Einen rechtsradikalen Hintergrund konnte Kastner beim Angeklagten aber nicht feststellen, berichtete der Bayerische Rundfunk.
Kastner schloss sich damit der Meinung des Staatsanwalts an. Dieser hatte argumentiert, dass das Schild eine Bevölkerungsgruppe mit Tieren gleichsetze, die als so unrein gelten, dass sie etwa Lebensmittelläden nicht betreten dürfen.
Der Angeklagte erhielt deshalb eine Verwarnung und muss 1800 Euro an zwei Kindergärten zahlen. Erfüllt der 54-Jährige die Auflage nicht, wird eine Strafe von 4950 Euro fällig. Der Staatsanwalt hatte für den Ladeninhaber aus dem oberfränkischen Selb wegen Volksverhetzung eine Geldstrafe von 6600 Euro gefordert.
Der Anwalt des selbstständigen Handelsvertreters hingegen verwies auf den Schutz der Meinungsfreiheit und verlangte Freispruch. Sein Mandant habe keine Gruppe böswillig herabsetzen wollen, argumentierte er.
stu/hk (dpa, br.de)