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Journal # Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die deutsche Regelung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung von Straftätern moniert # 17.12.2009 18 UTC

Kay Hagedorn17. Dezember 2009

Die so genannte Sicherungs- verwahrung - das ist eine Art Strafe nach der Strafe. Wenn ein Krimineller auch NACH Verbüßen seiner Haft-strafe als besonders gefährlich gilt, darf ihn der deutsche Staat weiter hinter Gittern halten, früher maximal für zehn Jahren, heute sogar unbefristet. Der europäische Gerichtshof für Menschen-rechte hat nun eine bestimmte Regelung moniert: sie verstoße gegen grundlegende Rechte. Geklagt hatte ein Häftling, dessen Sicherungs- verwahrung rückwirkend verlängert worden war. Er soll nun 50.000 Euro Schadens-ersatz erhalten.

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