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Intendant Bettermann: "Neues DW-Gesetz Meilenstein für die Zukunft des deutschen Auslandsrundfunks"

28. Oktober 2004

Bundestag verabschiedet Deutsche Welle-Gesetz - Moderner Programmauftrag - Internet als drittes mediales Standbein - Transparenz und Planungssicherheit

https://p.dw.com/p/5mt2
DW-Gesetz unter Dach und Fach: Kulturstaatsministerin Christina Weiss und Intendant Erik Bettermann

Der Intendant der Deutschen Welle, Erik Bettermann, hat die Novelle des Deutsche Welle-Gesetzes als "Meilenstein für die Zukunft des deutschen Auslandsrundfunks" begrüßt. Der Bundestag hatte das Gesetz am Donnerstag, 28. Oktober 2004, einstimmig verabschiedet. "Die neue rechtliche Grundlage für die DW erweitert die journalistischen und unternehmerischen Gestaltungsmöglichkeiten und stärkt die Staatsunabhängigkeit des deutschen Auslandsrundfunks", sagte Bettermann. Die Position der DW als bedeutendes Instrument auswärtiger Medien- und Kulturpolitik werde fester verankert. "Die Novelle entspricht somit wichtigen Kernforderungen der Deutschen Welle an ein neues, zeitgemäßes Gesetz." Sie ermögliche es der DW, mehr als bisher flexibel auf die weltpolitischen Herausforderungen zu reagieren.

Programmauftrag für modernen Auslandsrundfunk
Der neu formulierte Programmauftrag des Senders spiegele "eine moderne Konzeption des Auslandsrundfunks" und schaffe die Grundlagen, sich im Zeitalter der Globalisierung zu positionieren und wettbewerbsfähig zu bleiben. Die bisherige Begrenzung auf die Vermittlung eines Deutschlandbildes sei "längst obsolet gewesen". Bettermann hob deshalb aus der Neufassung sowohl die Einbettung Deutschlands in den europäischen Kontext als auch die explizite Aufforderung, "deutsche und andere Sichtweisen zu wesentlichen Themen" zu vermitteln, hervor. "Nur ein intelligenter Mix deutscher, europäischer und zielgebietsbezogener Themen sichert die Akzeptanz unserer journalistischen Angebote weltweit." Und nur so lasse sich das im Programmauftrag vorgegebene Ziel, "das Verständnis und den Austausch der Kulturen und Völker zu fördern", nachhaltig erreichen. "Mit ihrer bereits eingeleiteten Strategie der Regionalisierung", so der Intendant, "hat die DW wichtige Weichen zur erfolgreichen Erfüllung des neuen Programmauftrags gestellt." Für Dialog und Verständigung zwischen den Völkern stehe die Deutsche Welle seit mehr als 50 Jahren. "Dabei bringen wir uns auch in den gesellschaftlichen Diskurs in Deutschland ein - mit unserer Multinationalität und dem spezifischen Know-how unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus über 60 Nationen", unterstrich Bettermann.

Internet dritte mediale Säule
Zehn Jahre nach dem Start der DW im World Wide Web sei die gesetzliche Bestätigung des "außerordentlich erfolgreichen Onlineangebots DW-WORLD.DE längst überfällig", so der Intendant. Auch hier unterscheide sich der Auftrag der Deutschen Welle von dem der Inlandssender. Für ein transnational agierendes Programmunternehmen, das sich vor allem an Multiplikatoren in aller Welt richte, sei die Nutzung des Internet als dritte mediale Säule unverzichtbar. DW-WORLD.DE - in 30 Sprachen abrufbar - sei überdies das ideale Medium, "den interkulturellen Austausch im Sinne einer echten Zweibahnstraße zu gestalten".

Aufgabenplanung mit Modellcharakter
Als "innovativen Schritt mit Modellcharakter" bezeichnete Bettermann die Bestimmungen des Gesetzes zur Selbstregulierung und Aufgabenplanung der Deutschen Welle. "Ein höchst moderner medienrechtlicher Ansatz, der ein hohes Maß an Dialog und Transparenz und zugleich die volle Autonomie der Deutschen Welle gewährleistet und damit eine Stärkung der Rundfunkfreiheit bedeutet", sagte Bettermann. Dies umfasse ausdrücklich auch die im Gesetz geforderte Evaluierung. Das neue Verfahren biete die Möglichkeit, "den offenen und weit gefassten Programmauftrag in sehr konkrete Maßnahmen umzusetzen und im breiten Diskussionsprozess darüber das Wissen um die Bedeutung eines leistungsfähigen Auslandsrundfunks für unser Land zu erhöhen".

Für die Entwicklungsmöglichkeiten der DW sei von besonderer Bedeutung, dass das Gesetz "für einen mittelfristigen Zeitraum ein höheres Maß an Planungssicherheit gewährleistet als bisher". Die DW könne nun in ihrer Aufgabenplanung ihre Schwerpunkte selbst setzen - unter Berücksichtigung der Stellungnahmen von Bundestag, Bundesregierung und interessierter Öffentlichkeit. Die Aufgabenplanung wird, so der Wortlaut einer zentralen neuen Passage zur Finanzierung, "durch den vierjährigen Planungszeitraum, die mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung und die Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers sichergestellt".

Stärkung von Effizienz und Wirtschaftlichkeit
In diesem Zusammenhang sagte der Intendant, zu einer mittelfristigen Planungssicherheit gehöre auch eine flexiblere Wirtschaftsführung. Wichtigstes Instrument für Effizienz und Wirtschaftlichkeit sei der Grundsatz der überjährigen Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Bettermann verwies darauf, die überjährige Verfügbarkeit werde seit einigen Jahren im jeweiligen Haushaltsgesetz bereits praktiziert. Der Bundestag hat in dem abschließenden Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien zum Ausdruck gebracht, dass "die seit 1999 praktizierte Mittelzuweisung an die Deutsche Welle zur Selbstbewirtschaftung weiterhin durchgeführt werde und dass auch die Planungssicherheit für die Deutsche Welle hergestellt werde. Dies werde der rundfunkrechtlichen Stellung der Deutschen Welle gerecht."

Erfreut zeigte sich der Intendant, dass das Parlament die Novelle im parteiübergreifenden Konsens zügig verabschiedet habe. Die Beratungen der Novelle seien im Übrigen stets in enger Abstimmung mit der DW erfolgt. Insbesondere der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Christina Weiss, sprach er in diesem Zusammenhang seinen Dank aus. "Die einstimmige Verabschiedung des neuen Deutsche Welle-Gesetzes durch den Deutschen Bundestag macht deutlich, dass Auslandsrundfunk ein überparteiliches Anliegen ist und im nationalen Interesse liegt", so Bettermann.

28. Oktober 2004
216/04