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In zwei Schritten zur Demokratie?

4. Dezember 2001

Die politische Neuordnung für Afghanistan soll nach dem UN-Entwurf in zwei Stufen erfolgen, in denen jeweils unterschiedliche Gremien vorgesehen sind.

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Bild: AP

Das siebenseitige Dokument, das von den afghanischen Delegationen noch gebilligt werden soll, sieht folgende Regelungen vor:

Erste Übergangsphase (interim authority) von 6 Monaten

Für diese erste Phase wird eine Interimsregierung (interim administration) mit 29 Mitgliedern, unter ihnen ein Interimsregierungschef und fünf Stellvertreter, gebildet. Gleichzeitig wird ein Sonderausschuss mit 21 Mitgliedern gebildet, der die Einberufung einer Sonder-Loja-Dschirga (traditionelle afghanische Ratsversammlung mit Vertretern aus allen Landesteilen) vorbereiten soll. Die Mitgliedschaft in der Interimsregierung und der Sonderkommission sollen sich einander ausschließen. Die Sonder-Loja Dschirga soll dann eine feste Übergangsregierung (transitional administration) benennen. Im Verlauf des Übergangsprozesses wird ein Oberster Gerichtshof gebildet.

Zweite Übergangsphase (transitional authority) von 18 Monaten

In der zweiten Phase regiert eine von der Sonder-Loja Dschirga benannte Übergangsregierung (transitional administration) benennen. Diese Übergangsregierung muss nominell nicht mit der ersten provisorischen Regierung übereinstimmen. Die Loja Dschirga soll außerdem eine neue Verfassung und ein Wahlrecht erarbeiten. Weitere von der Sonder-Loja-Dschirga beschlossene Institutionen sind in dieser zweiten Übergangsphase möglich. Die zweite Übergangszeit soll mit demokratischen Wahlen enden, aus der eine stabile Regierung hervorgehen soll - dies könnte frühestens 2004 erfolgen.

Rolle der Vereinten Nationen

In dem Übergangsprozess sollen auch die Vereinten Nationen eine Rolle spielen. Die Sicherheit während des Übergangsprozesses soll nach Bedarf durch internationale Kräfte unter UN-Mandat garantiert werden - Umfang, Auftrag und Dauer des Einsatzes müssen noch festgelegt werden. (im)