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Haftstrafe für Silvio Berlusconi

7. März 2013

Der frühere italienische Regierungschef ist im Unipol-Prozess zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Ein Gericht entschied, dass Berlusconi vertrauliche Informationen zu einem Finanzskandal verraten habe.

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Silvio Berlusconi (Foto: Getty Images)
Bild: OLIVIER MORIN/AFP/Getty Images

Der Ex-Regierungschef kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Bis alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, muss er nicht ins Gefängnis. Das könnte sich über Jahre hinziehen.

Das Gericht entsprach mit dem Urteil dem Antrag des Staatsanwalts. Dieser hatte Ende letzten Jahres wegen des mutmaßlichen Verrats geheimer Ermittlungsergebnisse eine einjährige Haftstrafe gefordert.

Prozess um abgehörte Telefongespräche

In dem Fall geht es um die versuchte Übernahme der Bank BNL durch den Versicherer Unipol im Jahr 2005. Die Ermittler werfen Berlusconi vor, Einzelheiten eines abgehörten Telefonats an die Zeitung "Il Giornale" weitergeleitet zu haben. Das Blatt gehört seinem Bruder Paolo. Dieser wurde wegen der Veröffentlichungen bereits zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

In dem offensichtlich von Ermittlern abgehörten Gespräch soll der Linkspolitiker Piero Fassino den früheren Unipol-Chef Giovanni Consorte zu einer Bankenübernahme ermutigt haben. Die Versicherungsgesellschaft Unipol steht der Mitte-Links-Partei PD nahe, die stärkster Gegner Berlusconis war. Consorte wurde wegen Insiderhandels in dem Übernahmeverfahren verurteilt. BNL wurde schließlich von der französischen BNP Paribas gekauft.

Für Berlusconi ist es die zweite Verurteilung in erster Instanz innerhalb weniger Monate. Wegen Steuerbetrugs ist er zu vier Jahren Haft verurteilt worden, das Berufungsverfahren läuft noch.

Zu den weiteren laufenden Verfahren gegen den umstrittenen Mailänder Medienzar und Milliardär gehört vor allem noch das spektakuläre "Ruby"-Verfahren um Sex mit minderjährigen Prostituierten und Amtsmissbrauch. Hier wird das erstinstanzliche Urteil noch im März erwartet. In Italien wird ein Urteil nach drei Instanzen rechtskräftig, sofern der Verurteilte in die Berufung geht.

li/uh (afp, dpa, rtr)