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EU verklagt Deutschland wegen Dienstleistungsbeschränkungen

11. Juli 2007
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Die EU-Kommission will Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs verklagen. Andere Mitgliedstaaten würden durch ein Abkommen zwischen Deutschland und Polen im Bausektor benachteiligt, teilte die Kommission am Mittwoch mit. Das 1990 geschlossene Abkommen erlaubt es deutschen Unternehmen, polnische Subunternehmer zu beschäftigen. In anderen Mitgliedsstaaten ansässige Unternehmen, die Bauleistungen in Deutschland anbieten wollten, könnten dagegen nicht auf polnische Subunternehmer zugreifen. - Auch gegen Österreich will die EU-Kommission klagen. Die österreichischen Rechtsvorschriften über Patentanwälte verstießen gegen EU-Recht, hieß es. Großbritannien und Spanien wurden dafür kritisiert, die Kosten für Krankenhausbehandlungen ihrer Bürger in anderen EU-Ländern nicht vollständig zu erstatten. Beide Länder haben nun zwei Monate Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren, hieß es weiter. Andernfalls droht ihnen ebenfalls eine Klage.