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Deutschland verstößt gegen EU-Richtlinie

26. Mai 2005
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Deutschland verstößt mit einer Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen gegen die EU- Richtlinie zur schrittweisen Öffnung dieser Dienste. Zu diesem Ergebnis jedenfalls kommt der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes in einem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Rechtsgutachten. Das höchste Gericht in EU-Fragen folgt üblicherweise dem Gutachten des Generalanwaltes. Die EU-Kommission hatte in ihrer Klage gegen Deutschland argumentiert, die deutsche Verordnung erhöhe die Markteintrittskosten für neue Anbieter.