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Deutschland droht Ärger wegen nachgemachten Parmesankäses

7. April 2004
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Deutschland drohen wegen falschen Parmesankäses massive rechtliche Probleme mit der EU-Kommission. Die Behörde mahnte die Bundesregierung am Mittwoch ein letztes Mal, den Hartkäse aus Italien vor Nachahmung zu schützen. Anderenfalls droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, die Bußgelder nach sich ziehen könnte. Herstellung und Bezeichnung von Parmigiano Reggiano sind in der Europäischen Union geschützt. «In Deutschland wird indessen Käse, der der Spezifikation für die Bezeichnung Parmigiano Reggiano nicht entspricht, weiterhin unter dem Namen Parmesan vermarktet», bemängelte die Kommission. Parmesan sei eine an das Französische angelehnte Übersetzung von Parmigiano Reggiano.