Deutsche Shell gewinnt im Streit um Domain-Namen "shell.de"
23. November 2001Anzeige
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat der Deutschen Shell GmbH das Recht am Domain-Namen "shell.de" zugesprochen und damit eine Grundsatzentscheidung zugunsten großer Firmen gefällt. Wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte, wurde damit erstmals vom bislang gültigen Grundsatz "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" abgewichen. "Die Interessen der Parteien sind von derart unterschiedlichem Gewicht, dass es ausnahmsweise nicht bei der Anwendung der Prioritätsregel bleiben" könne, hieß es zur Begründung. Das Mineralölunternehmen erhielt den Zuschlag für die Internetdomain, obwohl diese bereits von einem Privatmann mit dem Namen Andreas Shell registriert und genutzt worden war.