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Datenschützer prüfen Postbank

27. Oktober 2009

Nach den Skandalen um Deutsche Bahn und Telekom gerät nun auch die Postbank ins Visier von Datenschützern. Tausende freie Handelsvertreter sollen Zugriff auf die Daten der Girokonten von Postbankkunden erhalten haben.

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Das Logo der Postbank vor der Firmenzentrale in Bonn (Foto: AP)
Postbank unter Druck: Kritik am Verhalten von FinanzberaternBild: AP

Um den Verkauf hauseigener Produkte anzukurbeln, soll die Postbank freien Beratern Zugang zu den Kontodaten von Kunden weitergegeben haben. Dies berichtet die von der "Stiftung Warentest" herausgegebene Zeitschrift "Finanztest" in ihrer jüngsten Ausgabe. Die Datenschutzbehörde überprüft nun diese Vorwürfe, wie die Sprecherin der zuständigen Behörde in Nordrhein-Westfalen am Montag (26.10.2009) bestätigte.

Nach Informationen von "Stiftung Warentest" mussten die Berater lediglich den Namen und das Geburtsdatum der Kunden in eine Unternehmensdatenbank eingeben, um detaillierte Informationen über Postbankkunden zu erhalten. Daraufhin erhielten sie nicht nur Einblick in den Kontostand von Kunden, sondern konnten zudem auch jede Kontobewegung - also jede Überweisung, Daueraufträge und anderes - verfolgen. Damit aber verstoße die Bank systematisch gegen Bestimmungen des Datenschutzes, so "Stiftung Warentest".

Einsicht in Kontobewegungen ist unzulässig

Das Logo von Postbank, Post und DHL (Foto: AP)
Die Datenschutzbehörde Nordrhein-Westfalen hat die Postbank bereits zu einem Termin bestelltBild: AP

Die Datenschutzbehörde von Nordrhein-Westfalen teilt diese Einschätzung. Wenn freie Berater tatsächlich nicht nur sehen konnten, wie viel Geld ein Kunde auf dem Konto hat, sondern auch die Transaktionen, wäre dies selbst dann unzulässig, wenn ein Kunde eine Einwilligungserklärung der Postbank zur Weitergabe von Daten unterschrieben habe. Wegen mehrerer Beschwerden von Kunden – darunter auch die einiger Prominenter – habe die Behörde bereits vor dem Bericht von "Finanztest" einen Termin mit der Bank für Mitte November vereinbart, so die Sprecherin der Behörde. Grundsätzlich könne gegen die Weitergabe von vertraulichen Kontodaten mit Verboten und Bußgeldern vorgegangen werden.

Regelverstoß einzelner "schwarzer Schafe"

Die Postbank weist derweil jegliche Vorwürfe illegalen Vorgehens zurück. Ein generelles Herunterladen von Kundendaten, wie es die "Stiftung Warentest" beschreibe, sei technisch gar nicht möglich. Postbank-Sprecher Joachim Strunk räumte aber ein, dass Finanzberater des Konzerns regional begrenzt Einblick in die Kontobewegungen von Kunden nehmen könnten. Der Datenschutzbeauftragte der Bank halte dies aber für unbedenklich, da die Weitergabe "unter strengster Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen" geschehe und die Berater nur Zugriff auf Daten erhielten, die sie zur Kundenbetreuung benötigten. Vorwürfe von "Stiftung Warentest", den Finanzberatern werde sogar beigebracht, die Konto-Informationen zwar zu nutzen, im Kundengespräch ihr Wissen aber geheim zu halten, wies Strunk zurück. Wenn einzelne Mitarbeiter so vorgegangen seien, müsse dies strafrechtlich verfolgt werden. Es handele sich dabei aber wohl um die Regelverstöße einzelner "schwarzer Schafe".

Die Datenschutzbehörde warnte in diesem Zusammenhang Kunden generell davor, der Auswertung einzelner Buchungsvorgänge durch ihre Finanzberater zuzustimmen. Daraus lasse sich ein sehr detailliertes Profil eines Kunden erstellen und dies sei "extrem heikel". Die Postbank hat insgesamt mehr als 14 Millionen Kunden.

Autorin: Sarah Judith Hofmann (mit dpa, ap, rtr)

Redakteur: Reinhard Kleber