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Bundestag beschließt strikte Schuldenbegrenzung für Bund und Länder ab 2020

Ema Nevenka Jülich29. Mai 2009

Wie soll das bloß funktionieren, fragt man sich, wenn man diesen Beschluss des Bundestages hört. Nur zwei Tage, nachdem eine staatliche Rekordneuverschuldung für dieses Jahr verkündet wurde, hat das Parlament nun per Verfassungsänderung eine künftige strikte Schuldenbegrenzung für Bund und Länder beschlossen. Von 2020 an dürfen die Länder gar keine neuen Schulden mehr aufnehmen, der Bund nur noch 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts pro Jahr. Wirtschaftskrisen wie jetzt sollen dann nur noch ganz begrenzte Ausnahmen von diesen Regeln erlauben. +++SYN-MAZ+++

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