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Übernahmeschutz

Sabine Kinkartz21. August 2008

Das Bundeskabinett will die deutsche Wirtschaft besser schützen. Firmenbeteiligungen sollen künftig per Gesetz untersagt werden können, wenn sie eine Gefährdung des Grundinteresses der Gesellschaft darstellen.

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Die Frankfurter Börse MIt Stier und Bär. Quelle: ap
Die Frankfurter BörseBild: AP
Hapag-Lloyd-Schriftzug am Hapag-Lloyd-Stammsitz in Hamburg. Quelle: dpa
Hapag-Llloyd Stammsitz in Hamburg: Trotz ausländischer Beteiligung kann das neue Gesetz den Mitarbeitern nicht helfenBild: picture-alliance/ dpa

Trommeln, Trillerpfeifen, Plakate und Banner: In Berlin protestierten in der vergangenen Woche rund 500 Mitarbeiter der Hamburger Reederei Hapag-Lloyd vor der Botschaft von Singapur gegen den Verkauf ihres Unternehmens an einen Staatsfond des Landes. Der potenzielle Investor versetzt die meisten Mitarbeiter der Reederei in Angst und Schrecken. "Es könnte Arbeitslosigkeit bedeuten. Das ist die große Gefahr", sagt ein Demonstrant. Ein anderer fürchtet ebenfalls um seine berufliche Zukunft: "Ich möchte, das Hapag-Lloyd in Hamburg bleibt. Ich bin jetzt zwar noch Azubi, aber ich möchte da später auch bleiben und nicht irgendwo anders hin".

Hilfe begrenzt

Bundeswirtschaftsminister Michael Glos. Quelle: ap
Will das Außenwirtschaftsgesetz ändern: Bundeswirtschaftsminister Michael GlosBild: AP

Auf die Hilfe der Bundesregierung können die besorgten Mitarbeiter nicht hoffen. Zwar hat Bundeswirtschaftsminister Michael Glos Änderungen am Außenwirtschaftsgesetz auf den Weg gebracht, die es der Regierung in Zukunft erlauben, den Verkauf deutscher Unternehmen an ausländische Investoren zu verbieten. Voraussetzung ist aber eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die hat mit Arbeitsplätzen und Sozialstandards wenig zu tun.

"In meinen Augen kann Hapag-Lloyd kaufen, wer immer es kaufen will. Damit ist kein fundamentales Interesse unserer Gesellschaft berührt", sagt Glos. Es sei Sache der Eigentümer, das Unternehmen so zu verkaufen, dass die Erlöse stimmten. Gleichzeitig solle jeder verantwortungsbewusste Verkäufer aber auch darauf achten, wie es mit den Arbeitskräften weitergehe. Das sei keine Angelegenheit der Regierung.

Das neue Gesetz

Atomkraftwerk der RWE im Rapsfeld, Köln, Deutschland. Quelle: dpa
Atomkraftwerk bei Köln: Das Gesetz soll sensible Wirtschaftsbereiche wie Energie und Rüstung schützenBild: picture-alliance/dpa

Doch was genau soll den Gesetzgeber in Zukunft etwas angehen? Im Kern geht es um den Schutz sensibler Wirtschaftsbereiche, wie beispielsweise Energie oder Rüstung. Denn da spielen Aspekte wie die Versorgungssicherheit und die Kontrolle von Waffenlieferungen eine Rolle. Hier will sich die Bundesregierung für einen Zeitraum von drei Monaten nach Vertragsabschluss ein Prüfrecht einräumen, wenn der Investor aus einem Land außerhalb der Europäischen Union und der EFTA (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island) kommt und mindestens 25 Prozent der Stimmrechtsanteile des Unternehmens erwerben will. Eine entsprechende Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes hat das Bundeskabinett hat eine am Mittwoch (20.08.2008) beschlossen. Wenn der Bundestag und der Bundesrat zustimmen, könnte das Gesetz zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Extreme Ausnahmefälle

Flagge der europäischen Union. Quelle: picture-alliance
EU als Wirtschaftsraum: Das Prüfrecht gilt nur bei Ländern außerhalb der EU und der EFTABild: picture-alliance / Sven Simon

Für die Investoren selbst soll es keine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht geben. Sie können sich im Zweifelsfall vor Abschluss des Vertrages beim Ministerium erkundigen und sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung abholen.

Für die Prüfung erforderlich sei eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung eines Grundinteresses der Gesellschaft, sagte Glos. Bei einer Investition in ein einzelnes Unternehmen sei das in seinen Augen aber nur in extremen Ausnahmefällen denkbar.

Überflüssig, diskriminierend, fatal

Das Gesetz werde unter seiner Regie nur sehr zurückhaltend angewendet werden, so sagt der Minister und will damit wohl auch den zahlreichen Kritikern den Wind aus den Segeln nehmen. Als überflüssig, diskriminierend und als ein fatales Signal für potenzielle Investoren und Geschäftspartner, das dem Wirtschaftsstandort schade, bezeichnet der Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels die geplante Gesetzesänderung.

Containerschiff im Hamburger Hafen. Quelle: dpa
Containerschiff am Hamburger Hafen: Exportweltmeister Deutschland sollte für Investoren offen seinBild: picture-alliance/ dpa

Auch der Vorsitzende des Ostausschusses der Deutschen Wirtschaft, Klaus Mangold, hat allein Kritik übrig. "Wir haben eine große Tradition als liberaler, weltoffener Markt", sagte er. Als Exportweltmeister müsse Deutschland gestatten, dass sich andere Unternehmen hier ebenfalls eine Heimat suchten. Die ausländischen Investoren kämen nach Deutschland, weil sie sich hier wohlfühlten und einen guten Markt hätten. Mangold sieht keinen Grund, sie fernzuhalten: "Ich glaube wir sind auf einem ganz gefährlichen schlechtem Irrweg".

Deutschland bleibt offen

Der Bundeswirtschaftsminister kontert, in anderen großen Industrienationen wie den USA und Großbritannien hätten die Regierungen ebenfalls ein Mitspracherecht bei bestimmten ausländischen Investitionsvorhaben. Das neue Gesetz werde nichts daran ändern, dass Deutschland für ausländische Investitionen offen sei und offen bleibe.