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Scham ersetzt keine Strafe

19 de junio de 2016

Der 94-jährige Reinhold Hanning wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der ehemalige SS-Mann hat sich schuldig gemacht an der Ermordung von 170.000 Menschen. Das Urteil ist richtig, meint Fabian von der Mark.

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Deutschland Detmold Prozess gegen Reinhold Hanning früherer Auschwitz-Wachmann
Imagen: picture alliance/AP Photo/B. Thissen

Reinhold Hanning hat sich am größten Verbrechen beteiligt, das je von Deutschland ausging. Er war Mitwisser und Mittäter. Er war Teil der industriellen Vernichtung von Menschen und ist gleichzeitig ein lebender Beweis dafür, dass auch in der Zeit des Nationalsozialismus keine Maschinen, sondern Menschen am Werk waren.

Wenn Hanning sagt, dass er sich schämt, dann ist dies eine menschliche Regung. Ent-schuldigen kann ihn aber auch dieses Bekenntnis nicht. Er trägt jetzt juristisch die Schuld dafür, dass über 170.000 Menschen ermordet wurden.

Befehle schützen nicht vor Schuld

Er trägt sie nicht alleine, aber er kann auch nicht davon befreit werden. Mit seiner Arbeit als KZ-Aufseher hat der SS-Mann Hanning dazu beigetragen, dass Auschwitz zu einem unüberwindbaren Schreckensort wurde. Auch er war verantwortlich für den Mord an 1,3 Millionen Menschen, darunter über eine Millionen Juden.

von der Mark Fabian Kommentarbild App
Fabian von der Mark berichtet aus dem DW-Hauptstadtstudio in Berlin

Mit der Bestrafung des Wachmanns Hanning, wie schon mit der Verurteilung Grönings und Demjanjuks zuvor, hat Deutschland eine entscheidende Lehre aus der Nazi-Zeit gezogen: Niemand kann sich hinter Politikern, Parteien oder Befehlen zurückziehen. Die Shoah war ein menschenverachtendes Gemeinschaftswerk von jenen, die gemordet haben und jenen, die es geschehen ließen. Der Wachmann Hanning selbst hat im Prozess erklärt: "Ich nahm Verbrennungsgeruch war. Ich wusste, dass man Leichen verbrannte."

Lange kamen SS-Leute davon

Die Deutschen haben sich lange Zeit vor der Aufarbeitung des Nationalsozialismus gedrückt. Auch vor der juristischen. Als vor 50 Jahren der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer die Mitschuld der Mitwisser von Ausschwitz durch umfassende Klagen feststellen wollte, wurde er noch von deutschen Gerichten widerlegt.

Jahrzehntelang kamen SS-Leute davon, denen nicht der eine ganz konkrete Mord nachgewiesen werden konnte. Auch im Fall Hanning haben die Verteidiger so argumentiert und einen Freispruch gefordert. Ein solches Urteil wäre falsch und für die Opfer unerträglich gewesen.

Denn eines ist klar: Bei der Verurteilung eines 94-Jährigen geht es nicht mehr um den Schutz der Gesellschaft vor einem Verbrecher. Es geht um ein Bekenntnis zur Schuld und um Gerechtigkeit für die Opfer. Der Detmolder Prozess war eine der letzten öffentlichen Gelegenheiten, dies zu erreichen. Aber auch wenn der letzte Täter tot ist: Die Erinnerung bleibt eine Mahnung für die Zukunft.