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Schlecker muss nicht hinter Gitter

27. November 2017

Anton Schlecker ist wegen vorsätzlichen Bankrotts zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Seine beiden Kinder Lars und Meike dagegen sollen jeweils knapp drei Jahre in Haft.

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Stuttgart Urteil im Schlecker-Prozess
Bild: picture-alliance/dpa/S. Puchner

Der ehemalige Drogerieunternehmer Anton Schlecker muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den 73-Jährigen am Montag wegen vorsätzlichen Bankrotts zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 54.000 Euro. Schleckers Kinder Lars (46) und Meike (44) wurden dagegen zu Haftstrafen von zwei Jahren und acht Monaten beziehunsgsweise zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass Anton Schlecker als Eigentümer der gleichnamigen Drogeriekette in den Monaten vor der Pleite Vermögen in Millionenhöhe zugunsten seiner Familie beiseite geschafft hatte - Geld, das den Gläubigern am Ende fehlte. Sein Verteidiger hatte die Forderung als überzogen bezeichnet.

Schlecker Kinder mit Tochterfirma

Den Schlecker-Kindern hatte die Tochterfirma LDG gehört, über die Schlecker die gesamte Logistik der Drogeriefilialen abwickelte. Das Gericht sah in ihrem Fall nicht nur den Vorwurf des vorsätzlichen Bankrotts als erwiesen an, sondern darüber hinaus Beihilfe zum Bankrott, Insolvenzverschleppung und Untreue.

Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft für Anton Schlecker sowie 34 Monate für Lars und 32 Monate für Meike Schlecker gefordert. Die Verteidigung hatte das für zu hoch gehalten.

Der Begriff Bankrott ist umgangssprachlich gleichbedeutend mit Pleite oder Insolvenz. Im deutschen Strafrecht bezeichnet Bankrott jedoch ein Insolvenzdelikt.

Größte Drogeriemarktkette Europas

Schlecker, einst größte Drogeriemarktkette Europas, hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Eine Rettung schlug fehl, etliche tausend Mitarbeiter verloren ihre Jobs. Um die Pleite an sich ging es nicht vor Gericht - sondern um die Frage, wann Schlecker die drohende Zahlungsunfähigkeit erkannt hat oder hätte erkennen müssen.

Als sogenannter Einzelkaufmann haftete er mit seinem privaten Vermögen für das Unternehmen. Von diesem Zeitpunkt an hätte er daher kein Geld mehr aus dem Konzern ziehen oder privat an andere übertragen dürfen.

Mitte November hatten der Ex-Firmenchef und seine Kinder noch einmal vier Millionen Euro an den Insolvenzverwalter gezahlt, die in die Insolvenzmasse fließen sollen - zur Wiedergutmachung des Schadens. Zuvor hatte die Familie schon zehn Millionen Euro an den Verwalter überwiesen. Insgesamt haben die Gläubiger früheren Angaben zufolge mehr als eine Milliarde Euro an Forderungen angemeldet.

Zivilverfahren wegen Schadenersatz

In zwei Wochen beginnt im österreichischen Linz ein Zivilverfahren gegen Schleckers Ehefrau Christa und die beiden Kinder, in dem es um Schadenersatz-Forderungen des Insolvenzverwalters der ehemaligen Schlecker-Tochterfirma Dayli geht. Im sächsischen Zwickau läuft bereits ein Verfahren, wie das dortige Landgericht der "Wirtschaftswoche" bestätigte. Der Insolvenzverwalter eines früheren Schlecker-Personaldienstleisters verlangt ebenfalls Geld.

ul/se (rtr, dpa, afp)