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Wieder Demos für Freiheit im Internet

25. Februar 2012

Im Rahmen eines europaweiten Protesttags haben auch in Deutschland wieder Tausende Menschen gegen das ACTA-Abkommen demonstriert. Mit dem Vertragswerk sollen Urheberrechte im Netz international durchgesetzt werden.

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Demonstrantin trägt einen Mundschutz mit der Aufschrift 'ACTA' (Foto: dpa)
Demonstrantin in BerlinBild: picture-alliance/dpa

Auch wenn die Teilnehmerzahlen nicht ganz an die jüngsten Anti-ACTA-Proteste vom 11. Februar herankamen: In der ganzen Bundesrepublik konnten die Gegner des umstrittenen Vertragswerks erneut mehrere tausend Menschen mobilisieren.

Am zweiten europaweiten Aktionstag gegen das geplante internationale Handelskommen zogen allein in Hamburg laut Polizei 1500 Menschen in einem Protestzug durch die Innenstadt. Auch aus Bremen, Dortmund, Frankfurt am Main, Mannheim und Stuttgart wurden jeweils mehr als 1000 Kundgebungsteilnehmer gemeldet.

Rund 700 Menschen protestierten in Berlin. Vor dem Roten Rathaus forderten die Netz-Aktivisten auf Schildern unter anderem "Überwachungsstaat abschaffen". Andere meinten: "ACTA: Rechtsstaat war gestern."

Angst vor Strafen für Downloads

ACTA ist eine Abkürzung für Anti-counterfeiting Trade Agreement. Bei dem Abkommen handelt es sich um einen internationalen Handelspakt mit dem Ziel, Urheberrechte auch international durchzusetzen.

Kritiker sehen darin eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Viele Benutzer haben zum Beispiel die Sorge, dass sie nicht mehr so leicht Filme oder Musik aus dem Internet herunterladen können, dass ihre Daten dabei an Dritte weitergegeben werden oder dass sie hohe Strafen zahlen müssen.

Unterstützung in der EU bröckelt

Bislang haben noch nicht alle 27 EU-Mitglieder das Abkommen signiert. Um in Kraft zu treten, müsste es außerdem noch vom Europaparlament gebilligt und von den Parlamenten der Einzelstaaten ratifiziert werden.

Doch die Front der Unterstützer bröckelt: Unter dem Eindruck massiver Proteste haben Polen, Tschechien und Lettland die Ratifizierung von ACTA ausgesetzt. Deutschland hat die bereits erteilte Weisung zur Unterzeichnung des umstrittenen Vertragswerks wieder zurückgezogen.

Nun soll es vom Europäischen Gerichtshof noch einmal überprüft werden. Sowohl Kritiker als auch Befürworter des Abkommens weisen darauf hin, dass viele ACTA-Bestimmungen einen großen Interpretationsspielraum lassen.

gri/det (dpa, dapd)