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Wie soll man in Deutschland mit gefährlichen Straftätern nach ihrer Entlassung umgehen?

Videoassistenten26. August 2010

Wie soll man in Deutschland mit gefährlichen Straftätern nach ihrer Entlassung umgehen. Wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte darf es die bisherige Sicherungsverwahrung nicht mehr geben. Die Richter kritisierten, dass sich die Sicherungsverwahrung kaum von der Strafhaft unterscheidet und die Maßnahme für einige Täter rückwirkend verlängert wurde. Die Bundesregierung aus Union und FDP hat sich nun auf einen Kompromiß geeinigt: Schwerverbrecher können weiterhin eingesperrt bleiben, wenn sie psychisch gestört sind.

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