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Keine Medizin für Illegale

Mathias Bölinger19. Juli 2012

Deutschland gehört zu den EU-Staaten mit den höchsten Hürden für illegale Einwanderer - auch im Gesundheitswesen. Denn wenn ein Illegaler zum Arzt muss, könnte sein Aufenthalt hierzulande schnell zu Ende gehen.

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Bild: Fotolia/TrudiDesign

Schweden hat angekündigt, seine Gesundheitsversorgung fast vollständig für Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere zu öffnen. Nur Vorsorgeuntersuchungen sollen illegalen Einwanderern nicht zur Verfügung stehen. Auch in anderen Ländern ist in den vergangenen Jahren einiges unternommen worden, um Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere einen leichteren Zugang zu medizinischer Versorgung zu ermöglichen. Italien hat Illegalen die Möglichkeit eingeräumt, mit anonymen Codes zum Arzt zu gehen. Frankreich erlaubt Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung, Staatshilfen für die medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen. Deutschland folgt diesem Trend allerdings nicht. Zusammen mit Griechenland haben Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung hier die geringsten Möglichkeiten, sich im Krankheitsfall behandeln zu lassen.

Sozialämter melden an Ausländerbehörde

Eigentlich haben Illegale in Deutschland das Recht auf eine Behandlung im Notfall. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, das für alle "Ausreisepflichtigen" gilt, also alle Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere, könnten sie auch bei akuten Schmerzen auf dem Sozialamt einen Krankenschein beantragen und damit zu einem Arzt gehen.

Das ist allerdings nur eine theoretische Möglichkeit. Denn sobald sich jemand ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung an das Sozialamt wendet, müssten die Sachbearbeiter die Ausländerbehörde informieren. Jede offizielle Stelle, die Kenntnis von illegalen Einwanderern hat, ist in Deutschland per Gesetz verpflichtet, diese der Ausländerbehörde zu melden. Der Gang zum Arzt würde so wohl schnell in der Abschiebezelle enden.

Anders verhält es sich, wenn Illegale beispielsweise nach einem Unfall in die Notaufnahme eingeliefert werden. Dann werden sie wie jeder andere Patient auch zunächst einmal behandelt. Weil für Krankenhäuser und ihre Verwaltung die ärztliche Schweigepflicht gilt, meldet die Krankenhausverwaltung die Patienten auch nicht an die Ausländerbehörde.

Die Probleme beginnen allerdings mit der Abrechnung. Stellt sich heraus, dass der Patient nicht versichert und mittellos ist, kann sich das Krankenhaus die Kosten von den Sozialämtern erstatten lassen. Illegale müssen dann aber ebenfalls befürchten, dass die Ausländerbehörde informiert wird. Manche Krankenhäuser riefen auch die Polizei wenn jemand keine Papiere vorweisen kann, sagt Jessica Groß vom Büro für medizinische Flüchtlingshilfe Berlin, das Beratungen und Sprechstunden für Illegale anbietet.

Solche Büros und ehrenamtlichen Angebote gibt es in den meisten größeren Städten. Sie finanzieren sich aus Spenden und bieten kostenlose Sprechstunden an. Kranke werden hier an Arztpraxen vermittelt, die außerhalb ihrer Sprechzeiten kostenlos Menschen ohne Aufenthaltstitel behandeln – ohne die Namen zu erfassen. Für die meisten Illegalen sind sie die einzige Möglichkeit, sich behandeln zu lassen.

Der Kölner Armenarzt Herbert Breker misst im Behanldungszimmer der Malteser Migranten Medizin in Köln den Puls einer Patientin, 26.2.09, Dennis Stute, dw
Der Kölner Armenarzt Herbert Breker kümmert sich auch um IllegaleBild: DW/ Dennis Stute

Keine Änderung geplant

Versuche, die Situation zu erleichtern, hat es in den letzten Jahren gegeben. 2009 hat der Bundestag eine Verwaltungsrichtlinie erlassen, die die Sozialämter bei der Einlieferung in die Notaufnahme von der Pflicht befreit, die Ausländerbehörde zu informieren. Diese Regelung habe allerdings "nicht so viel gebracht, wie wir uns erhofft hatten", sagt Groß. Denn manche Gemeinden setzen die Richtlinie gar nicht um. Sie kollidiert mit anderen Gesetzen. Denn nach dem Asylrecht muss jede Leistung, die ein Asylbewerber (und "Ausreisepflichtiger") erhält, bei der Ausländerbehörde dokumentiert werden.

Einige Kommunen haben deshalb angefangen, eigene Fonds einzurichten, aus denen sich Ärzte die Behandlungskosten für Illegale erstatten lassen können, ohne den Namen des Patienten preiszugeben. München, Hamburg und Bremen haben unterschiedliche Angebote für Menschen ohne Aufenthaltspapiere. In Berlin tagt regelmäßig ein "Runder Tisch Flüchtlingsmedizin", bei dem Flüchtlingsvereine und die Senatsverwaltung nach Lösungen für das Problem suchen.

Eine bundesweite Regelung wie sie nun in Schweden geplant ist, wird es in Deutschland in der nächsten aber Zeit wohl nicht geben. "Grundsätzlich sind wir nicht auf dem Weg, da eine Gesetzesänderung vorzunehmen", erklärte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums.