Welche Einreisebestimmungen bestehen für ausländische Volontäre? | FAQ | DW | 21.10.2020
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FAQ

Welche Einreisebestimmungen bestehen für ausländische Volontäre?

Um nach Deutschland einreisen zu können, benötigen Sie ein Visum der diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ihrem Heimatland. Davon ausgenommen sind Bewerber aus den EU-Staaten.

Reisen Sie bitte auf keinen Fall als Tourist ein!

Ein Touristenvisum kann nicht in ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung für Aus- und Fortbildung umgewandelt werden.

Visafragen vor Ihrer Abreise nach Bonn klären Sie mit der zuständigen Botschaft. Für Visafragen nach Ihrer Ankunft in Bonn wenden Sie sich an das Ausländeramt Bonn. Überall auf der Welt brauchen bürokratische Vorgänge ihre Zeit. Lassen Sie sich daher frühzeitig an der deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland beraten, welche Unterlagen Sie für einen Visumantrag benötigen.

 

Die Deutsche Welle stellt erfolgreichen Bewerbern alle notwendigen Bescheinigungen aus, die für die Erteilung einer befristeten Arbeitserlaubnis notwendig sind.

 

Wenn Sie einen Volontariats-Platz erhalten haben, unterstützen wir Sie auch bei möglichen bürokratischen Hürden.