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Was damals geschah: September 1952

Birgit Görtz12. September 2012

Das deutsch-israelische Wiedergutmachungsabkommen

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Am Morgen des 10. September 1952 wurde im kleinen Empfangssaal des Luxemburger Stadthauses das deutsch-israelische Wiedergutmachungsabkommen von Bundeskanzler Konrad Adenauer und dem israelischen Außenminister Moshe Sharett unterzeichnet. Unser Bild zeigt einen Blick auf die Mitglieder der israelischen und deutschen Delegation während der Konferenz. Links die israelische Delegation (von vorne): G. Ainar, Angehöriger des israelischen Außenministeriums, Außenminister Moshe Sharett, Präsidiumsmitglied der "Conference on Jewish Material Claims against Germany" Nahum Goldmann, D.A. Amir, israelischer Gesandter in Haag (verdeckt), und E. Natan vom israelischen Außenministerium. Rechts die deutsche Delegation (von vorne): Dr. Frohwein, Professor Dr. Franz Böhm (verdeckt), Bundeskanzler Konrad Adenauer, Staatssekretär Professor Walter Hallstein und der SPD-Bundestagsabgeordnete Altmaier.
Deutsch-israelisches Wiedergutmachungsabkommen - Unterzeichnung des VertragesBild: picture-alliance/dpa

Am 10. September 1952 wurde das Wiedergutmachungs-Abkommen in Luxemburg unterzeichnet. Damit begann ein neues Kapitel in den Beziehungen zwischen Israel und der Bundesrepublik. Die Verhandlungen hatten am 21. März 1952 im niederländischen Wassenaar begonnen. Sechs Monate lang wurde zäh um Paragraphen und Gelder gerungen, bis der Vertrag schließlich im Luxemburger Rathaus unterzeichnet werden konnte. Am Ende hatte sich die Bundesrepublik zur moralischen und materiellen Wiedergutmachung verpflichtet.

Sechs Monate zuvor hatte der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer in seiner Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag den Weg für deutsch-israelischen Verhandlungen geebnet. Hören Sie einen Ausschnitt aus der Rede Adenauers vom 27. September 1951.