Visa-Pflicht für Türken bleibt
24. September 2013Türken, die in die EU einreisen wollen, brauchen auch künftig ein Visum. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies die Klage einer Türkin ab, die Verwandte in Deutschland besuchen wollte und kein Visum erhalten hatte.
Freizügigkeit nicht nur für die Wirtschaft
Die junge Frau hatte sich bei ihrer Klage auf die Dienstleistungsfreiheit berufen. Ankara und Brüssel hatten 1970 vertraglich vereinbart, dass für den freien Dienstleistungsverkehr keine neuen Beschränkungen eingeführt werden dürfen. Die Klägerin argumentierte, als Touristin in Deutschland nehme sie auch Dienstleistungen in Anspruch, daher verstoße die Visumspflicht gegen das Abkommen.
Sie machte eine "passive Dienstleistungsfreiheit" geltend: Nicht nur Unternehmen müssten Dienstleistungen im jeweils anderen Gebiet anbieten dürfen - auch wer diese in Anspruch nehmen wolle, müsse Bewegungsfreiheit bekommen.
Nur innerhalb der EU
Dieser Argumentation wollte das höchste EU-Gericht nicht folgen. Innerhalb der EU gebe es zwar tatsächliche eine passive Dienstleistungsfreiheit. Diese gelte aber nicht für das Nicht-EU-Mitglied Türkei. Das Abkommen mit der Türkei beziehe sich nur auf wirtschaftliche Zwecke und diene vor allem zur Förderung der türkischen Wirtschaft.
Die Visa-Vergabe ist seit längerem ein Streitpunkt zwischen der Türkei und der EU. Ankara drängt dabei auf Erleichterungen für seine Bürger. Umgekehrt können etwa deutsche Staatsbürger problemlos in die Türkei einreisen, es reicht sogar ein Personalausweis.
det/sti (afp, dpa, epd, kna)