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Verfassungsgericht stoppt Sondergremium

28. Oktober 2011

Warnschuss aus Karlsruhe: Das Verfassungsgericht setzt die Regeln über Entscheidungen zu Euro-Hilfen aus. Hilfsmaßnahmen dürfen vorerst nicht im kleinen Kreis in einem Sondergremium beschlossen werden.

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Karlsruher Verfassungsrichter setzen ihre Hüte auf (Archivfoto: AP)
Karlsruhe hat den Hut aufBild: AP

Den Abgeordneten Dietmar Bartsch erreichte die Nachricht zur Morgenstunde per SMS: Die konstituierende Sitzung des sogenannten 9-er Sondergremiums sei abgesagt worden. Bartsch war von seiner Fraktion, der Linken, als Mitglied für jene exklusive Runde des Bundestages benannt worden, die in "Fällen besonderer Eilbedürftigkeit und Vertraulichkeit" die deutsche Haltung zu Entscheidungen des Euro-Rettungsschirmes festlegen soll. Doch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das neunköpfige Gremium, mit dem Deutschland seine besonders ausgeprägte Parlamentsbeteiligung einerseits und die notwendige Schnelligkeit bei Nothilfen für die Eurozone andererseits unter einen Hut bringen wollte, vorerst kalt gestellt. In einer einstweiligen Anordnung kommen die Verfassungsrichter zu dem Schluss, dass die Delegierung solch gewaltiger Haushaltsverantwortung auf so wenige Abgeordnete möglicherweise die Statusrechte von anderen Volksvertretern verletzt. Das müsse geprüft werden.

Der Abgeordnete der Linkspartei, Dietmar Bartsch, vor Journalisten in Berlin (Foto: dpa)
Ein Termin weniger für Dietmar BartschBild: picture alliance / dpa

Für den linken Haushaltspolitiker Bartsch war die kurzfristige Streichung des Termins zu verschmerzen. Umso mehr, als seine ganze Fraktion die Prozeduren zur Rettung des Euros mit größtem Misstrauen beäugt und im Parlament mehrfach dagegen gestimmt hat. Er habe sich sowieso gefragt, wie neun Abgeordnete solche weitreichenden Entscheidungen über Nothilfen, bei denen es oft um Milliarden gehe, in kürzester Zeit seriös treffen sollten, meint Bartsch.

Sonderfall oder Regel?

Es ist ein offenes Geheimnis, dass viele andere Abgeordnete das ähnlich sehen. Sie fürchten, dass der Weg in den erst kürzlich für dringende und vertrauliche Fälle eingerichteten Sonder-Ausschuss zu einem bequemen Gewohnheitsrecht für die Regierung werden könnte, der Sonderfall zur Regel. Denn bei Operationen des Euro-Rettungsfonds zur Verhinderung von "Ansteckungsgefahren" - z. B. beim Aufkauf von Staatsanleihen - soll aus Sicht der Bundesregierung sowieso immer besondere Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit vorliegen. Doch nicht nur das: In allen anderen Fällen kann dies von der Bundesregierung ausdrücklich geltend gemacht werden. Dagegen steht dem Haushaltsausschuss des Bundestages zwar ein Widerspruchsrecht zu, das aber nur mit Mehrheit ausgeübt werden kann. Und die liegt allemal bei den Regierungsfraktionen.

Wir können doch nicht Europa retten, indem wir die Verfassung in die Tonne treten", sagt der Berliner Anwalt und SPD-Abgeordnete Peter Danckert, der gemeinsam mit seinem Fraktionskollegen Swen Schulz gegen die Aushebelung seiner Rechte als Volksvertreter geklagt hat.

Blick in den Plenarsaal des Bundestags (Foto: dpa)
Am 29. September beschloss der Bundestag die Einrichtung des Sonder-GremiumsBild: dapd

"Im Berliner Regierungsviertel, wo man nach der Aufregung um den Brüsseler Euro-Gipfel allmählich zur Tagesordnung übergehen wollte, ist man wieder aufgeschreckt. Für den Bundestag, noch mehr aber für die Bundesregierung, sei das Karlsruher Urteil "eine Klatsche", sagte der SPD-Haushälter Carsten Schneider.

Das Plenum und die Vertraulichkeit

 

Kanzlerin Merkels Sprecher Steffen Seibert beeilte sich zwar zu versichern, dass Bundestag und Bundesregierung in Sachen Euro-Rettung weiter "ganz vertrauensvoll" zusammenarbeiten würden. Und der Geschäftsführer der Unionsfraktion, Peter Altmeier, erklärte umgehend, die deutsche Handlungsfähigkeit bei der Euro-Rettung sei gewährleistet.

In der Praxis jedoch heißt es, dass bei Notmaßnahmen des EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) jedesmal das über 600 Mitglieder zählende Plenum des Parlaments zusammentreten muss. Und zwar bis zu einem endgültigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dessen Zeitpunkt noch nicht absehbar ist. Auch eine Entscheidung des 40-köpfigen Haushaltsauschusses reicht den Richtern offenbar nicht. Bundestagspräsident Norbert Lammert sieht derzeit nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa noch keinen Entscheidungsbedarf zum Euro-Rettungsschirm, für den das Parlamentsplenum bemüht werden müsste. Und wenn, dann sei das ein "beherrschbares Problem". Der CDU-Abgeordnete Norbert Barthle jedoch gibt zu bedenken, dass Sondersitzungen relativ zügig organisiert werden könnten, aber wie im Kreise aller Abgeordneten bei delikaten Anleihegeschäften die notwendige Vertraulichkeit zu wahren sei, "das erschließt sich mir nicht".

Autor: Bernd Gräßler
Redaktion: Nina Werkhäuser