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Politik

Regierung darf sich nicht vor Antworten drücken

Kay-Alexander Scholz
7. November 2017

Das oberste Gericht in Deutschland hat beschlossen: Die Regierung muss auch heikle Anfragen des Parlaments beantworten. Damit werden die Rechte des Bundestags gestärkt. Das Urteil fällt auf fruchtbaren Boden.

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Deutschland Lohngerechtigkeit
Bild: picture-alliance/dpa/dpaweb/P. Kneffel

"Das heute verkündete Urteil führt zu einer Stärkung des parlamentarischen Informationsrechts", sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, zur Urteilsbegründung am Sitz des Gerichts in Karlsruhe. "Ohne dessen weitreichende verfassungsrechtliche Absicherung" wären "eine effektive Oppositionsarbeit im Bundestag und damit eine öffentlich wirksame Kontrolle der Regierung nicht möglich".

Was damit gemeint ist, zeigt das Grundgesetz. Dessen Verfasser haben einen Staat geschaffen, in dessen Mittelpunkt ein starkes Parlament steht: der Deutsche Bundestag. Er wird auch als "Herz der Demokratie" bezeichnet. Denn er ist als Volksvertretung unter den fünf Staatsorganen die einzige Institution auf Bundesebene, deren Mitglieder - zumindest zur Hälfte - direkt gewählt werden. Sie erörtern und verabschieden die Gesetze.

Deutschland Bundesverfassungsgericht zu Informationsrechten von Abgeordneten
Im Namen der Volkes: Gerichtspräsident Voßkuhle verkündet das UrteilBild: picture-alliance/dpa/U. Deck

Der Bundestag wählt zudem die Bundeskanzlerin, das heißt: die Regierung geht aus dem Parlament hervor. Schon daraus ergibt sich, dass die Regierung dem Parlament regelmäßig Rede und Antwort stehen sollte - eigentlich.

Generelle Unzufriedenheit unter Parlamentariern

In der konstituierenden Sitzung des gerade neu gewählten Bundestags war genau das ein Thema. Es gab Anträge aus den Fraktionen, dass auch die Bundeskanzlerin regelmäßig - nämlich vier Mal im Jahr  - an der "Regierungsbefragung" zu Beginn der Beratungssitzungen im Plenum teilnehmen solle. Die Befragung ist zwar auf 35 Minuten beschränkt, aber dennoch ein wichtiges Mittel des Informationsflusses zwischen Regierung und Parlament.

Deutschland 1. Sitzung im neuen Bundestag
Exkekutive trifft auf Legislative: Bundeskanzlerin Merkel und der neu gewählte Parlamentspräsident SchäubleBild: Reuters/F. Bensch

Die Anträge wurden zunächst abgelehnt, sie sollen erst einmal ausführlich beraten werden. Eine solche Themensetzung bei einer konstituierenden Sitzungwar ungewöhnlich und bemerkenswert. Und zeigt, wo derzeit der Schuh drückt. Einige Abgeordnete meinen seit einigen Jahren eine Art Macht-Verschiebung vom Parlament zur Exekutive, also der Regierung, wahrzunehmen - und kritisieren das. Zum Beispiel hätte es bei der Griechenland- und Eurorettung nicht genügend Zeit für Beratungen gegeben, so die Kritiker. Hunderte Seiten Akten sollten in kürzester Zeit studiert werden. Auch andere Verfahren werden kritisiert, wie die sogenannten Koalitionsausschüsse direkt im Bundeskanzleramt. Oder auch die jetzt laufenden Beratungen zu einem Koalitionsvertrag, der eigentlich kein wirklicher Vertrag sein darf. Denn laut Verfassung sind daraus keine Gesetzesinitiativen abzuleiten.

Die jetzige Entscheidung aus Karlsruhe fällt also auf einen fruchtbaren, weil diskursfreudigen Boden. Geklagt hatten Abgeordnete und die Fraktion der Grünen. Konkret bezog sich die Klage auf die zweite wichtige Kontrollmöglichkeit des Bundestags: Abgeordnete und Fraktionen können nämlich schriftliche Anfragen stellen, die von der Regierung beantwortet werden müssen. Es werden "große Anfragen", die im Plenum debattiert werden können, und "kleine Anfragen" unterschieden, bei denen die Antwort allein schriftlich erfolgt.

Klage der Grünen aus dem Jahr 2010

Die Grünen stellten im Jahr 2010 Anfragen an die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP zur Aufklärung der Bankenkrise, zur Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie zu Vereinbarungen der Bundesregierung und der Deutschen Bahn im Hinblick auf das Milliardenprojekt Bahnhof "Stuttgart 21". Laut Urteil beantwortete die Bundesregierung diese Fragen unvollständig, überhaupt nicht oder in einem Fall nicht öffentlich - und verstieß so gegen das Frage- und Informationsrecht der Volksvertreter.

Konstituierende Sitzung des Bundestages
Hier spielt die Musik der Demokratie: Bundesadler im Plenarsaal des BundestagsBild: picture-alliance/dpa/R.Hirschberger

Die Regierung hatte dies im Fall "Stuttgart 21" mit Verschwiegenheitspflichten in Bezug auf Unternehmensinterna der Deutschen Bahn begründet. Die Grünen hatten mit Blick auf die bundeseigene Deutsche Bahn AG unter anderem Auskunft zur Wirtschaftlichkeitsberechnung  von "Stuttgart 21" gefordert, weil sich die geplanten Kosten verdoppelt hätten.

Laut Urteil muss die Bundesregierung grundsätzlich Anfragen zu Unternehmen beantworten, die sich "mehrheitlich oder vollständig in der Hand des Bundes" befinden. Dies sei bei der Bahn AG der Fall, weil der Bund als Alleineigentümer der Bahn deren Geschäftspolitik beeinflussen könne. Grenzen sieht das Gericht erst, wenn die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen negative Auswirkungen auf den Wert des Unternehmens hätte und damit "Staatswohlbelange" berührt würden.

Anderer Fall: Wenn Banken vom Steuerzahler gerettet werden

Die Bundesregierung verweigerte laut Urteil damals auch die Auskünfte zur Finanzmarktaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) während der Bankenkrise von 2005 bis 2008 zu Unrecht. Die Grünen hatten wissen wollen, inwieweit Manager pleitebedrohter Banken Gehälter und Boni von mehr als einer halben Million Euro aus dem Bankenrettungsfonds bekamen. Die Bundesregierung verweigerte jedoch Antworten unter anderem unter Verweis auf die Sensibilität der Finanzmärkte. Laut Urteil ist die Bundesregierung für die BaFin und für die von ihr kontrollierten Banken verantwortlich. Das Argument der Bundesregierung, das Stabilisieren existenziell bedrohter Banken mit Steuergeldern in Milliardenhöhe könne vergeblich sein, wenn durch die Offenlegung sensibler Informationen wirtschaftliche Nachteile einträten, ließ das Gericht nicht gelten.

Ohne Beteiligung am Wissen der Regierung könne das Parlament sein Kontrollrecht gegenüber nicht ausüben, sagte Gerichtspräsident Voßkuhle zusammenfassend. Grenzen des Informationsrechts sehen die Richter erst, wenn Antworten das Staatswohl gefährden würden oder wenn Grundrechte Dritter eingeschränkt würden.

"Der Regierung die Leviten gelesen"

Die ersten Reaktionen aus der Politik kamen dann auch vom Kläger, den Grünen. Das Gericht habe "der Bundesregierung die Leviten gelesen", sagte der langjährige Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele von den Grünen nach der Urteilsverkündung.

Hans-Christian Ströbele Bundestagsabegordneter Die Grünen
Einer der Kläger: Grünen-Politiker Hans-Christian StröbeleBild: picture-alliance/dpa/U. Anspach

Sein Parteikollege Konstantin von Notz sagte, die Bundesregierung könne sich bei unliebsamen Anfragen nun nicht mehr hinter angeblichen Geheimhaltungsgründen verstecken. Dem habe "das Gericht einen Riegel vorgeschoben".

Auch die Linkspartei begrüßte das Urteil. Es sei eine "schallende Ohrfeige für die Geheimniskrämerei der Bundesregierung", erklärt Sevim Dagdelen, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag. Es sei unerträglich, wie die Regierung die Informationsrechte beschnitten habe. Gerade auch Informationen zu Rüstungsexporten, die ihre Partei angefragt habe, seien immer häufiger pauschalisierend als geheimhaltungsbedürftig erklärt und der Öffentlichkeit vorenthalten worden. Die nun eingeforderte Transparenz stärke das Parlament. Die Linkspartei werde, kündigte Dagedelen an, die kommende Bundesregierung am Urteil messen.