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UN rüffeln Frankreich wegen Burkini-Verbots

30. August 2016

"Erniedrigend und herabsetzend" finden UN-Menschenrechtsexperten das französische Burkini-Verbot. Beifall gibt es dagegen für das Gerichtsurteil, das das Verbot für ungültig erklärt.

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Frau mit Burkini im Wasser (Archivbild: Reuters)
Bild: Reuters

Die Vereinten Nationen (UN) haben sich gegen ein Burkini-Verbot ausgesprochen. Das Tragen des muslimischen Ganzkörperbadeanzugs zu untersagen verbessere nicht die Sicherheitslage, sondern verstärke nur "religiöse Intoleranz und die Stigmatisierung von Muslimen", erklärte der Sprecher des UN-Menschenrechtsbüros, Rupert Colville, in Genf. Auch die Art und Weise, in der die Burkini-Verbote in manchen französischen Badeorten umgesetzt worden seien, sei "erniedrigend und herabsetzend" gewesen, fügte Colville hinzu.

Zugleich begrüßten die Vereinten Nationen das jüngste Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts in Frankreich, das ein entsprechendes Verbot in einer südfranzösischen Gemeinde für ungültig erklärt hatte.

Burkini-Diskussion spaltet Frankreich

Frankreich streitet seit Wochen um ein Verbot des Ganzkörperbadeanzugs muslimischer Frauen. Konservative Politiker fordern ein Gesetz, das es Behörden ermöglichen würde, das Tragen von Burkinis zu verbieten. So auch der frühere Staatspräsident Nicolas Sarkozy, der 2017 erneut für das Amt kandidieren will. Auch rechte Politiker wie die Vorsitzende der Partei Front National, Marine Le Pen, sind für ein Burkini-Verbot, während es der sozialistische Innenminister Bernard Cazeneuve ablehnt.

Rund 30 französische Gemeinden hatten in diesem Sommer das Tragen eines Burkinis am Strand verboten, darunter Nizza. Die Filmstadt Cannes zog dagegen einen entsprechenden Erlass zurück. Wie der konservative Bürgermeister David Lisnard mitteilte, wird die Kommune auch keinen Widerspruch gegen die jüngste Entscheidung des Staatsrats einlegen. Am Freitag hatte das Oberste Verwaltungsgericht das Burkini-Verbot für unrechtmäßig erklärt. Das Grundsatzurteil bezog sich konkret auf eine Richtlinie im südfranzösischen Badeort Villeneuve-Loubet. Laut dem Gericht stellt diese eine "schwere und offensichtlich illegale Verletzung der grundlegenden Freiheitsrechte dar".

Unterschiedliche Reaktionen auf Grundsatzurteil

Die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden hatten das Verbot mit der angespannten Stimmung im Land nach einer Reihe von islamistischen Anschlägen begründet. Die von strenggläubigen muslimischen Frauen getragene Badebekleidung mit Kapuze könnte demnach als Provokation empfunden werden und zu Störungen der öffentlichen Ordnung führen.

Während es in Villeneuve-Loubet künftig wieder erlaubt ist, religiöse Kleidung am Strand zu tragen, gelten die Verbote in anderen französischen Gemeinden so lange, bis sie vor Gericht angefochten werden. Die Entscheidung gegen das Verbot sei jedoch allgemeingültig und könne auch auf andere Gemeinden angewandt werden, hieß es in französischen Medien.

mas/jj (afp, kna)