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Ermittlungen zu Missbrauch in Kirche

19. Oktober 2018

Mehr als 300 US-Priester der katholischen Kirche wurden im Sommer in einem Bericht des Kindesmissbrauchs beschuldigt. Erstmals ermittelt nun die US-Bundesjustiz. Sechs Bistümer aus Pennsylvania müssen sich verantworten.

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Josh Shapiro an einem Rednerpult (Foto: Picture Alliance)
Generalstaatsanwalt Shapiro präsentierte im August den Bericht, der mehr als 300 Priestern sexuelle Übergriffe vorwirftBild: picture-alliance/AP Photo/M. Rourke

Die US-Bundesjustiz hat Ermittlungen zu Missbrauchsvorwürfen in der katholischen Kirche eingeleitet. Das Erzbistum Philadelphia teilte mit, von einem Bundesgeschworenengremium eine Vorladung erhalten zu haben und Dokumente vorlegen zu müssen. "Das Erzbistum wird in dieser Angelegenheit mit dem US-Justizministerium zusammenarbeiten", erklärte die Kirche. Auch fünf weitere Bistümer im Bundesstaat Pennsylvania erhielten eine Vorladung, darunter Harrisburg und Erie. Justizministerium und Bundesstaatsanwaltschaft wollten sich nicht dazu äußern.

Ein Geschworenengremium in Pennsylvania hatte im August einen umfangreichen Bericht über Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche vorgelegt. Demnach übten mehr als 300 katholische Priester in dem Bundesstaat über Jahrzehnte hinweg sexualisierte Gewalt gegen mehr als tausend Kinder aus. Der Generalstaatsanwalt für Pennsylvania, Josh Shapiro, sagte damals, der Bericht basiere zum Großteil auf Dokumenten aus geheimen Archiven der Bistümer, darunter auch handschriftliche Geständnisse von Priestern.

Bisher nur zwei Verfahren

Zwei der Beschuldigten stehen derzeit vor Gericht. Beide bekannten sich schuldig, Urteile sind noch nicht gefällt. Das Bistum von Erie, dem einer der Angeklagten angehörte, wusste nach Shapiros Angaben seit 2010 von den Missbrauchsvorwürfen gegen ihren Priester. Im Frühjahr 2018 wurde er aus dem Klerikerstand entlassen.

Viele der Beschuldigten leben nicht mehr. Grund für die bisher geringe Anzahl von Prozessen ist auch das geltende Verjährungsgesetz in Pennsylvania. Dieses erlaubt es Betroffenen, nur bis zu ihrem 50. Geburtstag strafrechtliche Vorwürfe einzureichen. Für Zivilklagen liegt die Grenze bei 30 Jahren. Der Generalstaatsanwalt forderte das Parlament von Pennsylvania auf, die strafrechtliche Verjährungsfrist für sexualisierte Gewalt gegen Kinder aufzuheben und ein "ziviles Fenster" zu schaffen, damit auch ältere Opfer Gerechtigkeit finden könnten.

ust/WW (afp, kna, ap, rtr)