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US-Börsenaufsicht verklagt VW

15. März 2019

Neuer Ärger für VW: Die US-Börsenaufsicht SEC hat den Autobauer im Dieselskandal wegen Betrugs von Investoren verklagt. Volkswagen weist die Vorwürfe zurück.

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Symbolbild VW Autoindustrie Europa EU Autos USA
Bild: picture-alliance/dpa/F. May

Auch dreieinhalb Jahre nach Bekanntwerden lässt der Dieselskandal Volkswagen nicht los: Nun hat auch die US-Börsenaufsicht Anklage gegen den Konzern und seinen damaligen Vorstandschef Martin Winterkorn erhoben. Die Securities and Exchange Commission (SEC) beschuldigt den Wolfsburger Autobauer und den früheren Konzernchef, Anleger in den USA betrogen zu haben. VW habe dort von April 2014 bis Mai 2015 Unternehmensanleihen und verbriefte Wertpapiere in Höhe von über 13 Milliarden Dollar ausgegeben, als Top-Manager des Konzerns bereits von den Abgasmanipulationen gewusst hätten, so der Vorwurf. Der Konzern habe "Hunderte von Millionen Dollar" nie zurückgezahlt, die er bei den Wertpapiergeschäften "auf betrügerische Weise eingenommen" habe. Winterkorns Anwalt lehnte am Freitag eine Stellungnahme ab. Sein Sprecher verwies für Anfragen an VW.

Volkswagen erklärte am Freitag, der Konzern werde sich "mit Nachdruck" gegen die Klage zur Wehr setzen. Die Klage der SEC weise "erhebliche juristische und inhaltliche Mängel auf", erklärte Volkswagen. Sie beziehe sich auf Wertpapiere, "die ausschließlich an erfahrene, institutionelle Großanleger ausgegeben wurden". Diese Großanleger seien "in keiner Weise" geschädigt worden und hätten alle Zahlungen von Kapital- und Zinsbeträgen vollständig und fristgerecht erhalten.

"Unbewiesene Anschuldigungen"

"Die SEC erhebt ausdrücklich nicht die Anschuldigung, dass irgendeiner der in die Ausgabe der Anleihen involvierten Personen Kenntnis davon hatte, dass Dieselfahrzeuge von Volkswagen die US-Emissionsvorschriften nicht erfüllten", erklärte der Konzern. Stattdessen wiederhole die Behörde lediglich "unbewiesene Anschuldigungen gegen den damaligen Vorstandsvorsitzenden", der in die Verkäufe der Anleihen nicht involviert gewesen sei.

Martin Winterkorn
Was der frühere Volkswagen-Konzernchef Martin Winterkorn wann wusste, ist noch immer unklarBild: picture-alliance/dpa/B. von Jutrczenka

Volkswagen erinnerte an den vor gut zwei Jahren mit dem US-Justizministerium, fast allen US-Bundesstaaten und rund einer halben Million Verbrauchern in den USA geschlossenen Vergleich, der den Konzern mehr als 25 Milliarden Dollar gekostet hatte. "Bedauerlicherweise versucht die SEC nun, noch einmal draufzusatteln."

Das Unternehmen hatte bereits in seinem am Dienstag vorgestellten Geschäftsbericht für das Jahr 2018 darauf hingewiesen, dass die SEC Auskunft wegen möglicher Verletzungen von Wertpapiergesetzen verlangt habe.

Bereits 29 Milliarden Euro Kosten durch Dieselskandal

Die SEC dagegen erklärte, wer Wertpapiere auf den Kapitalmärkten der USA auflege, der müsse den Investoren "korrekte und vollständige Informationen" geben. Die Börsenaufsicht unterstelle dem Autobauer aber, dass er "seinen jahrzehntelangen Emissionsbetrug verbarg, während er Wertpapiere im Milliardenwert zu überhöhten Preisen an Investoren verkaufte". Die SEC wolle nun die "unrechtmäßig erworbenen" Gelder zurückfordern und ein Bußgeld verhängen.

Der Dieselskandal war am 18. September 2015 bekanntgeworden. Wenige Tage später trat Winterkorn zurück. Der Konzern bekannte sich schließlich in den USA schuldig, Abgaswerte manipuliert und dies vor den Behörden verschleiert zu haben, und stimmte einer Strafe von 4,3 Milliarden Dollar zu. Insgesamt wurden in den USA 13 Personen angeklagt, darunter Winterkorn und vier Audi-Manager. Gegen Winterkorn erließ die US-Justiz auch einen Haftbefehl. Die US-Staatsanwaltschaft wirft dem 71-Jährigen Verschwörung zur Täuschung der Behörden bei den Abgasmanipulationen vor.

Einschließlich Bußgeldern gegen VW und die Tochter Audi in Deutschland und weiteren Ausgaben türmen sich die Kosten für die Wiedergutmachung des Dieselskandals inzwischen auf 29 Milliarden Euro. In Deutschland ist Volkswagen zudem mit Tausenden Klagen von Verbrauchern und Anlegern konfrontiert. Alleine bei einer Musterklage der Fondsgesellschaft Deka Investment wegen erlittener Kursverluste vor dem Oberlandesgericht Braunschweig geht es um insgesamt neun Milliarden Euro.

hb/bea (rtr, afp)