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Urteil gegen Italien wegen CIA-Entführung

23. Februar 2016

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Italien für die Entführung des ägyptischen Imams Abu Omar durch den US-Geheimdienst mitverantwortlich gemacht. Es war zuviel Staatsgeheimnis-Krämerei im Spiel.

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Imam Abu Omar (Foto picture-alliance/ROPI/M. Gebauer)
Bild: picture-alliance/ROPI/M. Gebauer

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat Italien wegen der Entführung eines unter Terrorverdacht stehenden Imams durch den US-Geheimdienst CIA im Jahr 2003 verurteilt. Das Land sei über die Verschleppung von Abu Omar auf dem Laufenden gewesen und habe das Staatsgeheimnis missbraucht, um den Verantwortlichen Straffreiheit zu gewähren, urteilten die Straßburger Richter. Damit habe die Regierung in Rom gegen gleich mehrere Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen, unter anderem gegen das Folterverbot und das Recht auf Schutz des Familienlebens. Zudem hätten die Ermittlungen und der Prozess zu keiner Verurteilung geführt. Letztlich seien die Verantwortlichen nicht bestraft worden.

Auch Grundrechte der Ehefrau des Imams verletzt

Auch Grundrechte der Ehefrau des Imams seien verletzt worden, heißt es in dem Urteil weiter. Sie sei mehrere Jahre von ihrem Mann getrennt und in Ungewissheit über dessen Schicksal geblieben. Die Regierung in Rom wurde angewiesen, dem Imam 70.000 und seiner Frau 15.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Die Richterbank des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg (Foto: picture-alliance/dpa/R. Jensen)
Die Richterbank des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in StraßburgBild: picture-alliance/dpa/R. Jensen

Abu Omar, der mit richtigem Namen Osama Mustafa Hassn Nasr heißt und heute 53 Jahre alt ist, lebte seit 1998 in Italien, wo er im Jahr 2001 politisches Asyl erhielt. Im Februar 2003 wurde der wegen Terrorismus-Vorwürfen gesuchte Mann in Mailand auf offener Straße von CIA-Agenten entführt und vom US-Stützpunkt Ramstein in Deutschland aus in sein Herkunftsland geflogen. Die Entführung gehörte zum illegalen Programm der CIA zur "außerordentlichen Überstellung" von Terrorverdächtigen. Nach Angaben seiner Anwälte wurde der Imam später in Ägypten in einem Hochsicherheitsgefängnis gefoltert. Ende 2013 wurde er in Abwesenheit in Italien wegen Terrorunterstützung zu einer Haftstrafe verurteilt.

Urteile gegen Geheimdienst-Chefs bald wieder aufgehoben

Nach der Entführung waren zwar der ehemalige italienische Geheimdienstchef Nicolo Pollari und sein früherer Stellvertreter Marco Mancini wegen Mittäterschaft zu zehn beziehungsweise neun Jahren Haft verurteilt worden. Der italienische Kassationsgerichtshof hob die Urteile ein Jahr später jedoch auf - unter Verweis darauf, dass die Beweise in dem Fall unter das Staatsgeheimnis fielen.

Der ehemalige Geheimdienstchef Nicolo Pollari (Foto: picture-alliance/AP Photo/P. Lepri)
Der ehemalige Geheimdienstchef Nicolo PollariBild: picture-alliance/AP Photo/P. Lepri

Omars Anwalt, Luca Bauccio, bezeichnete dieses Vorgehen bei der Anhörung vor dem Straßburger Gericht im vergangenen Juni als "Skandal". Das Staatsgeheimnis dürfe nur für Informationen gelten, die "eine Gefahr für die Sicherheit des Staates und seine Bürger" seien, sofern sie ans Licht kämen, sagte Bauccio vor dem Menschenrechtsgericht. Dies sei bei der Entführung des Imams nicht der Fall gewesen.

Ein italienisches Gericht hatte zudem 22 US-Bürger - darunter auch CIA-Mitarbeiter - in Abwesenheit zu langen Haftstrafen verurteilt. Italien lehnte das Ausstellen eines internationalen Haftbefehls jedoch ab. Dem Imam sprach die italienische Justiz eine Entschädigung in Höhe von einer Million Euro zu; sie wurde allerdings nie gezahlt.

sti/uh (afp, dpa, kna)