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Terrorprozess in Düsseldorf geht zuende

Wolfgang Dick12. November 2014

Im Auftrag von Al-Kaida sollte in Deutschland ein blutiger Anschlag verübt werden. Rechtzeitig vorher konnten vier mutmaßliche Täter gefasst werden. Seit zwei Jahren läuft ihr Prozess. Nun fällt das Urteil.

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Eingangsbereich Oberlandesgericht in Düsseldorf (Foto: AP Photo/Frank Augstein)
Bild: picture-alliance/AP Photo/F. Augstein

Mitten in der Menschenmenge sollte die Splitterbombe explodieren. Viele Opfer und ein großes Blutbad inklusive. Dann wollte man auf die Rettungskräfte warten, um eine zweite Bombe zu zünden. Die anklagende Staatsanwaltschaft spricht von einem "aufsehenerregenden Terroranschlag in Deutschland", der geplant gewesen sei.

"Oh, unser Scheich, wir halten hoch unser Versprechen. Wir werden mit dem Schlachten der Hunde beginnen", schreiben die mutmaßlichen Täter der so genannten "Düsseldorfer Zelle" an den Al-Kaida Scheich Younis Al Mauretani, der als Drahtzieher der geplanten Tat gilt. Diese und weitere belastende E-Mails mit Einzelheiten zu den Plänen der Männer in Düsseldorf wurden auch im Haus des ehemaligen Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden in Pakistan gefunden. Auf mehreren Festplatten von Computern waren Mails gespeichert. Als US-Soldaten Osama bin Laden im Mai 2011 in seinem Versteck in Pakistan erschießen, stellen sie die Festplatten sicher und übergeben sie den amerikanischen Sicherheitsbehörden.

Wie die Tat verhindert wurde

Die Pläne der vier Männer in Düsseldorf müssen aber schon vor der Tötung bin Ladens der US-amerikanischen National Security Agency (NSA) bekannt gewesen sein. Das Überwachungsprogramm PRISM soll die Al-Kaida-Zelle in Deutschland aufgespürt haben. Danach soll es aus den USA einen Tipp an deutsche Sicherheitsbehörden gegeben haben. Das Bundeskriminalamt reagierte umgehend. Die Sonderkommission "Komet" überwachte die Verdächtigen rund um die Uhr. Telefone wurden abgehört und Mails über Spezialprogramme mitgelesen.

Die Aktion läuft eine Weile weiter, bis sich die Lage verschärft. Die Männer kaufen eine auffällig hohe Menge an Grillanzündern. Fahnder wissen, dass aus Grillanzündern der Stoff Hexamin zum Bombenbau isoliert werden kann. Weil die Männer in einem ganz normalen Düsseldorfer Mehrfamilienhaus operieren, wird den Fahndern die Situation zu gefährlich. Sie wollen nicht riskieren, dass womöglich schon beim Bombenbau ein Wohnhaus mit unschuldigen Mitbewohnern in die Luft fliegt. Am 29. April 2011 - rechtzeitig vor einer möglichen Tat und drei Tage vor der Tötung Osama bin Ladens - stürmen Spezialeinheiten der Bundespolizei (GSG9) das Wohnhaus in der Nähe der Düsseldorfer Universität und nehmen drei verdächtigte Männer fest. Ein vierter, zunächst geflohener Mann, kann im Dezember 2011 verhaftet werden.

Prozess gegen Düsseldorfer Zelle Oberlandesgericht Düsseldorf (Foto: Caroline Seidel dpa/lnw)
Die mutmaßlichen Täter schweigen im ProzessBild: picture-alliance/dpa/C. Seidel

Die mutmaßlichen Täter

Als Kopf der verhafteten Gruppe von Muslimen gilt ein 33-jähriger Marokkaner. Abdelabdim El-K. soll 2001 nach Deutschland gekommen sein und war im Jahr 2010 in einem Ausbildungszentrum im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet. Zuvor studierte er Mechatronik in Bochum, bis er 2009 zwangsweise vom Studium ausgeschlossen wurde. Auch die anderen mutmaßlichen Terroristen, wie der 30-jährige Deutsche Halil S., haben bis zum Zeitpunkt ihrer Verhaftung gearbeitet, studiert oder Schulen besucht. Der 23-jährige Deutsch-Iraner Amid C. war auf einem Gymnasium und holte während der Untersuchungshaft sein Abitur nach. Der 34-jährige Deutsch-Marokkaner Jamil S. war Elektriker.

Der Prozess

Was die Männer zu dem geplanten Anschlag bewegt hat, ist nicht bekannt. Seit zwei Jahren und 162 Verhandlungstagen schweigen sie. Auch zu der Frage, ob die gegen sie erhobenen Vorwürfe zutreffen, äußerten sie sich bisher nicht. Auch der vermeintliche Drahtzieher des geplanten Anschlags, Scheich Younis, konnte nicht befragt werden. Younis sitzt in einem Gefängnis in Mauretanien. Eine Befragung und ein Rechtshilfegesuch wurden von den nordafrikanischen Behörden abgelehnt.

So blieb dem für den Prozess zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf nichts anderes übrig, als sich auf die gesammelten Beweise der Sicherheitsbehörden und Aussagen anderer Zeugen zu konzentrieren. Über 160 Personen wurden im Laufe des Prozesses befragt. Darunter 22 Sachverständige, Beamte von FBI und Bundeskriminalamt, Terrorexperten und Geheimdienst-Chefs. 260 Aktenordner füllten sich.

Verteidiger und Richter

Die Vorsitzende Richterin Barbara Havliza (54) gilt in Staatschutzverfahren als versiert. Havliza verhandelte die wichtigsten und größten Terror-Prozesse der vergangenen Jahre: gegen die so genannten Kofferbomber in Köln, die islamistische Sauerlandgruppe sowie Mitglieder der linksextremistischen DHKP-C und der PKK. "Die lässt sich so schnell nichts vormachen", sagen Kenner der Juristin, die Mutter zweier Kinder ist.

Richterin Barbara Havliza Oberlandesgericht Düsseldorf (Foto: Daniel Naupold/dpa)
Die Vorsitzende Richterin Barbara HavlizaBild: picture-alliance/dpa/D. Naupold

Als Verteidiger der mutmaßlichen Täter agiert der Düssledorfer Anwalt Johannes Pausch. Er vertrat bereits Anfang der 1990er Jahre Mitglieder der deutschen linksextremistischen Terrorgruppe RAF. Über Pausch ist bekannt, dass er den Beruf Jurist wählte, nachdem er verfolgt hatte, wie staatliche Institutionen mit rechtsstaatlich fragwürdigen Methoden gegen Terroristen vorgingen. Das ist seine Motivation und seine Haltung: Der Staat muss auch in Verfahren gegen Terroristen einwandfrei arbeiten. Genau diese einwandfreie Arbeitsweise bezweifelt Johannes Pausch in dem Terrorverfahren.

Das mutmassliche Mitglied der islamistischen Duesseldorfer Al-Kaida-Zelle (Foto: Federico Gambarini dpa/lnw)
Bild: picture-alliance/dpa

Vermeintliche Verfahrensfehler

Der Präsident des Verfassungsschutzes, Hans Georg Maaßen, soll vor dem Innenausschuss des Bundestages bestätigt haben, dass der entscheidende Hinweis auf die Terrorzelle in Düsseldorf vom amerikanischen Geheimdienst kam. Auch später soll es einen Austausch von Informationen zwischen Geheimdiensten und Polizeikräften gegeben haben. Nach deutschem Recht müssen Polizei und Geheimdienste aber getrennt ermitteln, sonst dürfen Beweise gerichtlich nicht verwendet werden. Der Verteidiger der mutmaßlichen Täter versuchte die Beweisführung zu schwächen, indem er vermeintliche Verfahrensfehler aufzeigte. Die Bundesanwaltschaft entgegnete, dass hinreichend Beweise rechtsstaatlich einwandfrei und ohne Zutun der Geheimdienste zusammengetragen wurden. Woher der erste Tipp kam, sei für das Verfahren unerheblich.

Das mögliche Urteil

Verfahrensbeobachter gehen davon aus, dass das Gericht der Argumentation der Bundesanwaltschaft weitgehend folgen wird. Auch die Tatsache, dass die von den Männern gekauften Grillanzünder gar kein Hexamin zum Bombenbau enthielten, dürfte kaum noch eine Rolle spielen. Von der Bundesanwaltschaft wurden Haftstrafen zwischen drei und neun Jahren für die angeklagten Männer gefordert. Ob die Vorsitzende Richterin sich diesem Strafmaß anschließt, wird die Urteilsverkündung am Donnerstag zeigen.