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Politik

UN-Experten besorgt über Hinrichtung im Iran

22. April 2020

Formal hat der Iran internationale Konventionen zum Schutz Minderjähriger unterzeichnet. Diese gelten auch für verurteilte Straftäter. De facto werden sie von Teheran jedoch ignoriert, wie der jüngste Fall zeigt.

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Iran Todesstrafe
Bild: picture-alliance/dpa/W. Steinberg

Der Iran hat mit der Hinrichtung eines jungen Mörders - der zum Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alt war - gegen Völkerrecht verstoßen. Schajan Saeidpur starb durch den Strang, wie die UN-Menschenrechtsexperten Javaid Rehman und Agnès Callamard in Genf mitteilten. In einer Erklärung zeigten sich beide "schockiert, dass die iranischen Behörden einmal mehr ihre internationalen Verpflichtungen missachtet haben". Sie hätten die iranische Regierung und Justiz wiederholt auf die "Eindeutigkeit" des Völkerrechts hingewiesen, so Callamard und Rehman weiter. "Die Anwendung der Todesstrafe bei minderjährigen Straftätern ist streng verboten und ihre Ausübung eine ungeheuerliche Verletzung des Rechts auf Leben." Gleichzeitig befürchteten die Menschenrechtler, dass an diesem Mittwoch im Iran weitere Exekutionen folgen könnten.

AI: Kein Recht auf Leben

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) sprach von einem weiteren Beweis dafür, dass die Behörden im Iran das Recht auf Leben missachteten. Laut Amnesty warten in dem Land mindestens 90 verurteilte Straftäter, die zur Tatzeit minderjährig waren, auf die Vollstreckung der Todesstrafe.

Shayan Saeedpour Iran jugendlicher Straftäter hingerichtet EINSCHRÄNKUNG
Schajan Saeidpur (Archiv) Bild: Iranhr.net

Schajan Saeidpur hatte nach Angaben der Behörden als 17-Jähriger 2015 unter Alkoholeinfluss in einem Streit einen Mann getötet. Im August 2018 verurteilte ihn ein Strafgericht der Provinz Kurdistan zum Tode. Ihm wurde die volle Schuldfähigkeit attestiert, obwohl sich der Jugendliche zum Tatzeitpunkt in psychiatrischer Behandlung befand, wie Amnesty erklärte. Im Februar 2019 bestätigte Irans Oberster Gerichtshof das Todesurteil.

Das UN-Menschenrechtsbüro kritisierte zudem, die iranische Staatsanwaltschaft habe Druck auf die Opferfamilie ausgeübt, sich für die Vollstreckung der Todesstrafe auszusprechen. Ausschlaggebend war demnach wohl, dass es dem jungen Mann Ende März gelungen war, während der Proteste von Gefangenen wegen der Corona-Pandemie zu fliehen. Kurz darauf wurde er wieder gefasst. Angehörige von Mordopfern im Iran haben die Wahl, die Todesstrafe für den Täter zu fordern oder Entschädigung von ihm zu erhalten. Im letzteren Fall wird der Täter begnadigt.

se/rb (dpa, kna, afp)