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Politik

Tunesien sieht sich zuständig

14. Juli 2018

Muss der abgeschobene Ex-Leibwächter Bin Ladens zurück nach Deutschland geholt werden? Sami A.s Anwältin fordert die Rückholung - Tunesien reklamiert die rechtliche Zuständigkeit für sich.

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Screenshot | Sami A. - mutmaßlicher Leibwächter Osama bin Ladens
Bild: Youtube/spiegeltv

Das Tauziehen um den nach Tunesien abgeschobenen ehemaligen Leibwächter des Terroristen Osama Bin Laden hält an. Die tunesische Justiz erklärte nun, sie sei für Sami A. zuständig. Er sei tunesischer Staatsbürger und seit Januar 2018 zur Fahndung ausgeschrieben, sagte ein Sprecher der Anti-Terror-Staatsanwaltschaft der Nachrichtenagentur AFP. "Dieser Fall betrifft die Justiz Tunesiens, das ein souveräner Staat ist". Der mutmaßliche Islamist sei nach seiner Abschiebung aus Deutschland am Freitag in Untersuchungshaft genommen worden und werde von Richtern vernommen, sagte der Sprecher weiter. A. sei in Tunesien aktenkundig. Zur politischen Frage einer möglichen Rückholung von Sami A. nach Deutschland wollte er sich nicht äußern.

Anwältin fordert Visum für die Rückreise

Der in Deutschland als Gefährder eingestufte Sami A. war am Freitagmorgen abgeschoben worden - noch am selben Tag hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geurteilt, die Abschiebung sei "grob rechtswidrig" verlaufen. Deswegen müsse er zurück nach Deutschland geholt werden. Es liege keine "diplomatisch verbindliche Zusicherung" der tunesischen Regierung vor, dass Sami A. in Tunesien keine Folter drohe, hieß es in der Begründung des Gerichts.

Seine Anwältin fordert deswegen die Rückführung nach Deutschland. Sobald Sami A. in Tunesien freigelassen werde, müsse die Deutsche Botschaft ihm ein Visum zur Rückkehr in die Bundesrepublik ausstellen, sagte Seda Basay-Yildiz der Deutschen Presse-Agentur. Das Gericht habe in seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass die Erteilung eines Visums ein praktikabler Weg sei. Sami A. könne dann bei der Ausländerbehörde vorstellig werden. Ein strafrechtliches Verfahren der deutschen Bundesanwaltschaft gegen Sami A. war mangels hinreichenden Tatverdachts in der Vergangenheit eingestellt worden.

Kritik von der AfD, Lob vom UNHCR

Die AfD hofft, dass Tunesien die Rückführung von Sami A. verhindert wird. Sie sieht in dem Fall einen Beweis für ein angebliches Systemversagen. Der Fraktionschef der rechten Partei, Alexander Gauland, sagte, es bestehe die Gefahr, "dass deutsche Gerichte durch solche Entscheidungen zum Totengräber des Rechtsstaates werden". Für das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR hingegen zeigt der Vorgang die "Qualität des Rechtsstaats". Ihr Vertreter in Deutschland, Chris Melzer,sagte im Deutschlandfunk, jeder Asylsuchende habe ein Anrecht auf ein korrektes Verfahren. Es spreche für das Asylsystem, wenn alle Fragen hinsichtlich der rechtsstaatlichen Kriterien beantwortet würden. Es sei immer noch möglich, dass Sami A. nicht zurückgeholt werde.

Militärische Ausbildung im Al-Kaida-Lager

Sami A. lebte seit Jahren mit Frau und Kindern in Bochum. Er war 1997 zum Studium nach Deutschland gekommen. Im Jahr 2000 soll er eine militärische Ausbildung in einem Lager der Al-Kaida in Afghanistan erhalten und zeitweise zur Leibgarde von Al-Kaida-Chef Osama bin Laden gehört haben, der 2011 von einem US-Kommando getötet wurde. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland soll Sami A. sich als salafistischer Prediger betätigt haben. Dies als auch die Zugehörigkeit zur Bin Ladens Leibgarde hat der Tunesier stets bestritten.

cvo/qu (dpa, afp)