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Tschetschenen und Europa: Hoffen auf Gerechtigkeit

11. Oktober 2007

Viele Opfer des Krieges in Tschetschenien setzen auf Europa, um ihr Leid zu bewältigen. Sie klagen vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Russland - und bekommen manchmal Recht. Andere hoffen hier auf politisches Asyl.

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Kinder aus Tschetschenien zeichnen ihre ErlebnisseBild: Elisabeth Petersen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage von drei Bürgerinnen der Tschetschenischen Republik geprüft und am 4. Oktober anerkannt, dass der russische Staat in ihren Fällen gleich gegen mehrere Artikel der Europäischen Konvention verstoßen hat: gegen das Grundrecht auf den Schutz des Lebens, gegen das Recht auf einen effektiven Rechtsbeistand und ein gerechtes Gerichtsverfahren. Die Gesamtsumme der finanziellen Entschädigung, die Russland an die drei Überlebenden der sogenannten "Säuberung" im Bezirk Staropromyslowskij der Stadt Grosny zu zahlen hat, beläuft sich auf 140.000 Euro. Jelena Gontscharuk, Cheedi Machauri und Petimat Gojgowa blieben im Januar 2000 nur dank eines Zufalls nach jenen Kampfhandlungen der Militärs am Leben.

Ungerechtfertigte Gewalt

Der Jurist des Menschenrechtszentrums Memorial, Kirill Korotjejew, erläuterte, das Gericht sei zu zwei Ergebnissen gekommen. Erstens wurde aufgrund vorgelegter Beweise bestätigt, dass russische Truppen einen bewaffneten Sondereinsatz durchgeführt und dabei gegen friedliche Einwohner Tschetscheniens Gewalt angewandt hatten. Dadurch seien die ersten beiden Klägerinnen durch Schüsse schwer verletzt und Angehörige der dritten Klägerin getötet worden. Zweitens stellte das Gericht fest, dass die Anwendung von Gewalt nicht notwendig und nicht gerechtfertigt war. Das heißt, dass die Militärs keinen Grund hatten, auf jene Frauen zu schießen. Darin, so Korotjejew, habe das Gericht einen Verstoß gegen Artikel 2 der Menschenrechts-Konvention gesehen, der das Recht auf Schutz des Lebens beinhaltet.

Experten kritisieren Urteil

Das Gericht verpflichtete Russland, den beiden überlebenden Frauen Jelena Gontscharuk und Cheedi Machauri jeweils 50.000 Euro auszuzahlen. Petimat Gojgowa, die ihre Familie verloren hat, soll 40.000 Euro erhalten. Juristen halten diese Strafen gegen Russland für unzureichend. Der Experte der Menschenrechtsorganisation Rechts-Initiative, Andrej Nikolajew, meint, das sei der einfachste Weg für einen reichen Staat, sich von seinen Bürgern loszukaufen, was Russland auch ausnutze: "In unserem Land gibt es sozusagen eine Steuer auf Verstöße gegen Menschenrechte und auf Mord. Der Staat zahlt eine Entschädigung und erklärt dann: die Ermittlungen dauern an, bitte warten." Ihm zufolge besteht das Problem darin, dass die Schuldigen später nicht gesucht, keine Gutachten erstellt, keine Zeugen befragt und die Angehörigen Toter nicht als Opfer anerkannt werden. Das Ergebnis sei, dass der Staat außer mit einer Entschädigungszahlung nicht weiter reagiere.

Vorwürfe gegen Militärs

Menschenrechtler hoffen dennoch, in Zukunft bei solchen Gerichtsprozessen auch die Namen der Schuldigen zu hören. Besser wäre noch, so Korotjejew, wenn Militärs, die Tötungsbefehle geben würden, nicht nur einfach genannt, sondern auch bestraft würden. Die zahlreichen Fälle würden bestätigen, dass es sich nicht um Einzelfälle handele, in denen irgendwelche bewaffnete Uniformierten einzelne Verbrechen in Tschetschenien begangen hätten. "Wir haben es mit einer breit angelegten und systematischen Attacke gegen die Zivilbevölkerung zu tun", betonte Korotjejew und fügte hinzu: "Die Schuldigen der Verbrechen, die juristisch gesehen als Verbrecher gegen die Menschlichkeit gelten, müssen international strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden."

Appell an Russland

Menschenrechtsorganisationen, EU und Europarat haben Russland in den vergangenen Tagen aufgerufen, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs in Straßburg zu beachten. Sie verwiesen auf Berichte, wonach Kläger beim Menschenrechtsgerichtshof in ihrer Heimat eingeschüchtert würden. Russland hat Berichte über gewaltsame Übergriffe seiner Streitkräfte auf tschetschenische Zivilisten wiederholt zurückgewiesen. Vor dem Menschenrechtsgerichtshof haben aber bereits mehrere Tschetschenen erfolgreich geklagt. 200 Klagen gegen Russland sind dort noch anhängig.

Jegor Winogradow
DW-RADIO/Russisch, 4.10.2007, Fokus Ost-Südost