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Ex-Berater McGahn muss im US-Kongress aussagen

26. November 2019

Im Streit um eine Vorladung des Repräsentantenhauses für den ehemaligen Rechtsberater von US-Präsident Donald Trump hat eine Bundesrichterin ein klares Urteil gefällt: Don McGahn muss der Vorladung Folge leisten.

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Don McGahn Ex-Berater von Trump
Bild: Getty Images/AFP/S. Loeb

Der frühere Leiter der Rechtsabteilung des Weißen Hauses, Don McGahn, könne sich nicht auf die Immunität hoher Regierungsmitarbeiter oder Gründe der nationalen Sicherheit berufen, erklärte Bundesrichterin Ketanji Brown Jackson in Washington. Es stehe auch nicht in der Macht des Präsidenten, einen seiner Mitarbeiter davon zu befreien, eine solche Vorladung des Kongresses wahrzunehmen. Niemand stehe über dem Gesetz. "Präsidenten sind keine Könige", erklärte die Richterin.

Welche Informationen der Mitarbeiter dem Kongress tatsächlich preisgeben dürfe, werde jedoch zum Teil von anderen Vorschriften geregelt, so die Richterin. Das Justizministerium kündigte bereits an, gegen die Entscheidung der Richterin Berufung einzulegen. Damit könnte der Fall vor dem Obersten Gericht landen.

"Zentraler Zeuge"

Der Justizausschuss hatte McGahn im Rahmen der Ermittlungen zur möglichen Beeinflussung der US-Wahlen durch Russland vorgeladen. McGahn hatte Sonderermittler Robert Mueller Rede und Antwort gestanden, die Regierung wollte ihn aber an einer Aussage im Parlament hindern. Der Ausschussvorsitzende Jerry Nadler begrüßte die Entscheidung und erklärte, McGahn sei ein "zentraler Zeuge" bei der Klärung der Frage, ob Trump die Ermittlungen Muellers behindert habe.

Der gerichtlichen Auseinandersetzung in diesem Fall kommt inzwischen größere Bedeutung zu, denn mehrere aktuelle und frühere Mitarbeiter des Weißen Hauses weigern sich, im Rahmen der Ermittlungen für ein mögliches Amtsenthebungsverfahren gegen Präsident Donald Trump vor dem Parlament auszusagen. Dazu gehört zum Beispiel der frühere stellvertretende Nationale Sicherheitsberater Charles Kupperman. Dieser hat sich in einem separaten Verfahren an ein Gericht gewandt, um klären zu lassen, ob er vor dem Parlament aussagen muss oder ob er sich an Trumps Anordnung halten muss, bei den Ermittlungen nicht zu kooperieren.

Dauerstreit um Mueller-Bericht

Trump und die Demokraten sind noch immer in ein erbittertes Ringen um den Untersuchungsbericht des Sonderermittlers Robert Mueller verstrickt. Mueller hatte etwa zwei Jahre lang untersucht, ob das Wahlkampfteam von Trump geheime Absprachen mit Vertretern Russlands traf und ob Trump später, als er schon Präsident war, die Justizermittlungen dazu behinderte. Hintergrund der Ermittlungen war die mutmaßliche Einmischung Moskaus in den US-Präsidentschaftswahlkampf 2016. Ende März hatte Mueller seine Arbeit abgeschlossen und Barr seinen Abschlussbericht übergeben, der aber nur in Teilen geschwärzt veröffentlicht wurde.

Der Sonderermittler und sein Team waren zwar auf zahlreiche Kontakte zwischen Trumps Wahlkampflager und Vertretern Russlands gestoßen. Beweise für eine Straftat fanden sie aber nicht. In dem Bericht sind diverse Versuche Trumps aufgeführt, Einfluss auf die Ermittlungen zu nehmen - unter anderem über McGahn. Mueller äußerte sich nicht eindeutig zum Vorwurf der Justizbehinderung, sondern führte Argumente dafür und dagegen an. Er sprach Trump aber ausdrücklich nicht von dem Vorwurf frei.

kle/fab (dpa, rtr, afpe, ape)