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Transparency stuft Deutschland herab

13. Oktober 2020

Die Strafverfolgung von deutschen Unternehmen, die im Ausland Bestechungsgelder zahlen, hat in Deutschland nachgelassen, so Transparency International. Die Nicht-Regierunsgorganisation nennt die Entwicklung "bedenklich".

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Symbolbild | Geld | Umschlag
Bild: imago images/teamwork/A. Duwentäster

Sowohl die Zahl der eingeleiteten Ermittlungen als auch der eröffneten Verfahren gegen große Unternehmen habe in den vergangenen Jahren abgenommen, heißt es im Bericht  "Exporting Corruption", den die Nicht-Regierungsorganisation Transparency International vorgestellt hat.

Darin untersucht die Organisation regelmäßig die entsprechenden Aktivitäten von 47 Ländern, von denen 43 die Konvention gegen Bestechung ausländischer Amtsträger der internationalen Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) unterschrieben haben.

Nur noch "moderate Umsetzung"

"Dass Deutschland als drittgrößtes Exportland bei der Strafverfolgung von Auslandsbestechung absackt, ist bedenklich", sagte Transparency-Vorstandsmitglied Angela Reitmaier. Das letzte große Verfahren aufgrund des Schmiergeld-Skandals beim Technologie-Konzern Siemens gegen ehemalige Manager liegt demnach schon einige Jahre zurück. "Deutschland war seit dem ersten Bericht im Jahr 2005 immer als aktiver Verfolger eingestuft worden", sagte Reitmaier. "Jetzt bescheinigt der Bericht dem Land lediglich eine moderate Umsetzung."

Ein Grund dafür ist demzufolge, dass Deutschland bei Korruptionsvorwürfen in Unternehmen zwar gegen Einzelpersonen vorgehen muss. Die Verfolgung des gesamten Unternehmens liege aber im Ermessen der Staatsanwaltschaft. Reitmaier forderte auch hier einen Verfolgungszwang. Sie kritisierte zudem, dass Ermittlungen und Urteile nur selten öffentlich werden. "Wir fordern deshalb schon seit langem eine Veröffentlichung von Gerichtsurteilen." 

Transparency will mehr Übersichtlichkeit

Ein weiterer Schwachpunkt sei ein mangelhaftes Transparenzregister in Deutschland. In einem solchen sollen in der Regel die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens, also Eigentümer und Beteiligte, aufgeführt werden. Ein solches Register gibt es auch in Deutschland. Transparency kritisiert aber, dass das nur der Fall ist, wenn die Informationen nicht auch anderswo zu finden sind, etwa im Handelsregister. Dies fördere Unübersichtlichkeit.

nob/gri (dpa, transparency.de)