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Terrorismus-Anklage gegen norwegischen Massenmörder

7. März 2012

Der geständige Attentäter Anders Behring Breivik muss sich vor Gericht wegen Terrorismus und vorsätzlichen Mordes verantworten. Ihm drohen 21 Jahre Haft.

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Anders Behring Breivik in Handschellen (Foto:dapd)
Bild: dapd

Der Täter habe Angst in der Bevölkerung verbreiten wollen, daher seien seine Verbrechen als Terrorakte zu werten, sagten die Staatsanwälte Inga Bejer Engh und Svein Holden. Sie beziehen sich auf die norwegischen Anti-Terror-Gesetze, in denen unter anderem dieser Angst-Fakt benannt wird. Zudem fallen darunter Taten, die die Arbeit der Regierung in sensiblen Bereichen stören. Die Anklage wurde Anders Breivik in der Untersuchungshaft vorgelesen.

Breivik hatte am 22. Juli 2011 zunächst eine Bombe im Regierungsviertel in Oslo zur Explosion gebracht und damit 8 Menschen getötet. Anschließend begab er sich auf die nahe der Hauptstadt gelegene Insel Utöya und richtete dort in einem Ferienlager der Jugendorganisation der regierenden Arbeiterpartei ein Blutbad mit 69 weiteren Toten an.

Gedenkstein (Foto:dpa)
Gedenken an 69, meist jugendliche Tote nach dem Amoklauf von UtöyaBild: picture-alliance/dpa

Gegen Islamisierung

Breivik hat die Taten gestanden, hält sich aber im juristischen Sinne für unschuldig. In Verhören hatte der bekennende Rechtsextremist seine Opfer als "Verräter" bezeichnet, die für liberale Einwanderungsgesetze stünden und damit eine schleichende Islamisierung des Landes zu verantworten hätten.

Die norwegischen Anti-Terror-Gesetze ermöglichen eine Höchststrafe von 21 Jahren. Die Staatsanwaltschaft hat allerdings bereits angedeutet, dass sie Breivik als psychisch krank betrachtet. Eine zweites Gutachten soll dies derzeit überprüfen.

Der Prozess gegen ihn soll voraussichtlich am 16. April beginnen.

fab/se (dpad,dpa,afp)