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Türkei mitschuldig am Tod von Hrant Dink

14. September 2010

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat die Türkei für den Mord des türkisch-armenischen Journalisten Hrant Dink mitverantwortlich gemacht. Dink wurde von den Behörden nicht ausreichend geschützt.

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Hrant Dink (Foto: AP)
Hrant Dink ein Jahr vor seinem TodBild: AP

Die Richter gaben am Dienstag (14.09.2011) der Klage der Familie des Journalisten recht. Die Türkei wurde angewiesen, den Hinterbliebenen 100.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Dink war im Januar 2007 auf offener Straße in Istanbul von einem Extremisten erschossen worden.

Dink "ein Neonazi"

Dink war Autor und Herausgeber der regimekritischen Zeitschrift "Agos". Der Journalist war von der Türkei wegen "Beleidigung des Türkentums" verurteilt worden, weil er über den Völkermord an den Armeniern 1915 im Osmanischen Reich geschrieben hatte. Nationalistische Gruppen bedrohten ihn daraufhin.

Laut der türkischen Zeitung "Milliyet" hatte das türkische Außenministerium im August 2010 den ermordeten Journalisten mit dem deutschen Neonazi Michael Kühnen verglichen. Der in Deutschland verurteilte Kühnen hatte sich 1988 in einer Klage in Straßburg auf das Recht auf freie Meinungsäußerung berufen, war aber gescheitert.

Behörden hätten Mord verhindern können

Abdullah Gül (Foto: AP)
Abdullah Gül kritisierte die türkischen BehördenBild: picture alliance/dpa

Dinks Familie reagierte daraufhin empört auf die Argumentation. Auch Staatspräsident Abdullah Gül distanzierte sich und erklärte, mangelnde Sicherheitsvorkehrungen seitens der Behörden seien für Dinks Tod verantwortlich gewesen.

Die türkischen Behörden hätten nichts unternommen, um den Mord zu verhindern, befanden die Straßburger Richter. Zwar habe Dink nicht um Polizeischutz gebeten; allerdings seien die Behörden über Attentatsplänen gegen den Journalisten informiert gewesen.

Es sei daher die Sache der türkischen Regierung gewesen, den Mord zu verhindern. Später habe es die Türkei auch unterlassen, ihre Versäumnisse gegenüber Dink zu untersuchen.

Ansichten ohne Furcht äußern

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Foto: AP)
Der Europäische Gerichtshof für MenschenrechteBild: DW/ Daphne Grathwohl

Auch Dinks Recht auf Meinungsfreiheit sehen die Straßburger Richter verletzt. Zwar seien die gegen ihn verhängten Urteile bei seiner Ermordung noch nicht rechtskräftig gewesen. Allerdings habe das Oberste Strafgericht den Befund bestätigt, dass Dink die Türkei beleidigt habe. Damit sei er zur Zielscheibe türkischer Nationalisten geworden.

Die Richter erinnerten daran, dass Staaten einen günstigen Rahmen für die Beteiligung an öffentlichen Debatten schaffen müssten. Dazu gehöre, seine Ansichten ohne Furcht äußern zu können. Dabei habe die Türkei im Fall Dink versagt. Gegen das Urteil können die Türkei und Dinks Familie innerhalb von drei Monaten Rechtsmittel einlegen.

Autor: Mona Hefni (dpa, afp, kna, epd)
Redaktion: Martin Schrader