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Kriminalität

Lange Haftstrafen für Haupttäter von Lügde

5. September 2019

Die vielen Fälle von Kindesmissbrauch auf dem Campingplatz von Lügde wiegen so schwer, dass Andreas V. und Mario S. wohl nie mehr in Freiheit sein werden. Nach dem Gefängnis kommen sie direkt in Sicherungsverwahrung.

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Die Angeklagten Andreas V. (r.) und Mario S. kurz vor der Urteilsverkündung (Foto: picture-alliance/dpa/B. Thissen)
Die Angeklagten Andreas V. (rechts) und Mario S. kurz vor der UrteilsverkündungBild: picture-alliance/dpa/B. Thissen

In dem Prozess um den hundertfachen Kindesmissbrauch in Lügde hat das Landgericht Detmold den 56-jährigen Hauptangeklagten Andreas V. zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt. Der 34-jährige Mitangeklagte Mario S. erhielt eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren. Beide kommen nach Verbüßung der Gefängnisstrafen in Sicherungsverwahrung. Dies hatte die Staatsanwaltschaft gefordert, die Verteidiger der beiden Bundesbürger stellten sich dem nicht entgegen.

34 Kinder schwer missbraucht 

Andreas V. und Mario S. wurden für schuldig befunden, über Jahre insgesamt 34 Kinder schwer sexuell missbraucht haben. Nach Gerichtsangaben wurde V. wegen 223-fachen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und 62-fachen Kindesmissbrauchs verurteilt. Die Strafe gegen S. erging wegen 48-fachen schweren Kindesmissbrauchs und 99-fachen sexuellen Missbrauchs. Dazu kamen jeweils noch andere Delikte wie die Herstellung kinderpornografischer Schriften und sexuelle Nötigung. Einige Opfer wurden bereits im Kindergartenalter vergewaltigt. Die meisten Taten begingen die Männer in dem heruntergekommenen Wohnwagen von V. auf dem Campingplatz Eichwald im nordrhein-westfälischen Lügde-Elbrinxen an der Grenze zu Niedersachsen. Auch die Pflegetochter des Haupttäters war unter den Opfern. Beide Angeklagten hatten die Taten schon kurz nach Prozessbeginn gestanden. 

Der Ort des Grauens: In diesem Wohnwagen von Andreas S. wurden jahrelang Kinder missbraucht (Foto: picture-alliance/dpa/G. Kirchner)
Der Ort des Grauens: In diesem Wohnwagen von Andreas S. wurden jahrelang Kinder missbrauchtBild: picture-alliance/dpa/G. Kirchner

Der 49 Jahre alte Mitangeklagte Heiko S. aus dem niedersächsischen Stade war in einem abgetrennten Verfahren schon Mitte Juli wegen Anstiftung zum schweren Missbrauch und Beihilfe zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte über Webcam-Übertragungen am Kindesmissbrauch teilgenommen. 

Der Prozess hatte Ende Juni begonnen. Aus Opferschutzgründen fand er in weiten Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Am Rande des Prozesses hatten Nebenklägervertreter von schweren Traumata ihrer Mandanten berichtet und beklagt, dass die Angeklagten bis zuletzt keine Reue zeigten.

Richterin: Scheinbare Kinderliebe tarnte pädophile Neigungen

Auch die vorsitzende Richterin Anke Grudda sagte bei der Urteilsverkündung, sie habe bei beiden Tätern nicht den Eindruck, dass ihnen bewusst sei, welch schwere Schuld sie auf sich geladen hätten. Die Taten seien in großer Zahl und über einen langen Zeitraum planmäßig begangen worden, erläuterte die Richterin.

Die Täter hätten den Kindern zwar viel Aufmerksamkeit geschenkt, mit ihnen viel unternommen und ihnen Geschenke gemacht, so die Richterin weiter. Die scheinbare Kinderliebe sei jedoch nur Tarnung der pädophilen Neigungen gewesen. "Die Kinder haben Sie geliebt", sagte Grudda an den Hauptangeklagten V. gerichtet, der das Urteil mit reglosem Gesichtsausdruck aufnahm. Viele könnten nicht begreifen, warum die Täter ihnen zugleich so viel Schmerz zugefügt hätten. Die Täter hätten die Kinder zu Objekten ihrer sexuellen Begierden degradiert, sagte Grudda. 

Anke Grudda, die vorsitzende Richterin im Lügde-Prozess  (Foto: picture-alliance/dpa/B. Thissen)
Anke Grudda, die vorsitzende Richterin im Lügde-Prozess Bild: picture-alliance/dpa/B. Thissen

Dass die beiden Männer nicht die Höchststrafe von 15 Jahre erhielten, begründete Grudda unter anderem mit den Geständnissen der Männer. Dadurch sei es vielen Kindern und Jugendliche erspart worden, vor Gericht noch einmal detailliert die Übergriffe schildern zu müssen. Auch seien beide Männer nicht vorbestraft.

Polizeipannen und Behördenversagen 

Der lange unentdeckt gebliebene Kindesmissbrauch gilt auch wegen polizeilicher Ermittlungspannen und Behördenversagens als einer der größten Skandale der vergangenen Jahre. Unter anderem verschwand bei der Polizei Lippe Beweismaterial. Auch das Verhalten von Jugendämtern im Tatzeitraum wurde scharf kritisiert. Der nordrhein-westfälische Landtag hat deshalb einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Er soll die drei Themenbereiche Polizei und Staatsanwaltschaft, Jugendämter sowie den Umgang der Landesregierung mit dem Fall genauer beleuchten. Die nächste Sitzung ist für den 13. September geplant.

Nach Bekanntwerden der Vergehen von Lügde hatte der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul das Thema zur Chefsache erklärt. Mittlerweile stuft das Ministerium Kindesmissbrauch und Kinderpornografie als "kriminalpolitischen Schwerpunkt" aller Polizeibehörden in dem Bundesland ein. In den Kreispolizeibehörden sei das Personal für die Bearbeitung solcher Fälle "deutlich aufgestockt" worden, hieß es in Düsseldorf weiter.

sti/rb (afp, dpa, epd)