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"Super" oder "Zensur"? Social Media zum EuGH-Urteil

Natalie Muller / db13. Mai 2014

Schock, Zensursorgen, Freude über gestärkten Datenschutz - das sind die Reaktionen der Netzwerke auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Persönlichkeitsrechten bei der Datensammlung der Suchmaschinen.

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Google-Logo (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Kaum hatte das Gericht seine Entscheidung bekannt gegeben, kamen auch schon die ersten Tweets zum Thema. Manche User zeigten sich unter #ECJ und #righttobeforgotten fast schon entsetzt. Matthew Dalton und Frances Robinson, Reporter beim "Wall Street Journal", twitterten Erstaunen über einen "absoluten Schocker".

Schließlich wich die Entscheidung stark von der Einschätzung des EU-Generalanwalts Niilo Jääskinen ab, der noch im Juni 2013 in einem Rechtsgutachten erklärte, Google müsse sich zwar an EU-Gesetze zur Privatsphäre halten, könne aber nicht zur Löschung sensibler Daten verpflichtet werden.

"Dies ist ein sehr enttäuschendes Urteil für Suchmaschinenbetreiber und Online-Verleger", kommentierte Google die Entscheidung des EuGH. Das Unternehmen hatte in dem Verfahren argumentiert, es sei laut EU-Datenschutzrichtlinie nicht verantwortlich dafür, dass personenbezogene Daten auf den jeweiligen Webseiten gemäß der Richtlinie verarbeitet werden.

Begonnen hatte das Ganze mit der Klage eines Spaniers, der sich bei der Datenschutzbehörde seines Landes über Google beschwert hatte, weil er seine Privatsphäre verletzt sah. EU-Justizkommissarin Viviane Reding bezeichnet den Richterspruch als einen "klaren Sieg für den Schutz der persönlichen Daten der Europäer".

Die Reaktionen auf das Urteil sind zwar überwiegend positiv, aber manche Leser fürchten, es würde Zensur Vorschub leisten und sorgen sich um "free speech" - die freie Meinungsäußerung.

Auch Andreas Proschofsky, Redakteur bei der österreichischen Tageszeitung "Der Standard", äußert Bedenken.

Niko Härting dagegen, Rechtsanwalt in Berlin, sieht Vorteile für Promis.

Das Gericht betont das Grundrecht auf Respektierung des Privatlebens und Schutz personenbezogener Daten. Bleibt die Frage, welche Auswirkungen dieser Präzedenzfall auf den Datenschutz in Europa hat, was zum Beispiel mit gelöschten Daten geschieht.

Manch einer findet es bizarr, dass Google nun ein Verzeichnis sensibler Daten führen muss, die nicht zur Veröffentlichung geeignet sind.

Andere twittern humorvolle Beobachtungen:

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