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Stichwort: NAMA

Johannes Beck13. Dezember 2005

"Marktzugang für nicht-landwirtschaftliche Güter" oder "Non-Agricultural Market Access", kurz NAMA. Dahinter versteckt sich bei der WTO der Handel mit allen Waren, die nicht unter den Bereich Landwirtschaft fallen.

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Regelung des Exports durch EinfuhrzölleBild: AP

Unter NAMA fallen also Güter und Waren von Fischfilets über Fahrzeuge bis hin zu Fernsehgeräten. Nicht darunter fallen Dienstleistungen, für die es mit dem so genannten GATS (General Agreement on Trade in Services) ein eigenes Abkommen gibt.

Niedrige Zölle in Industrieländern

Dem NAMA-Bereich der WTO, also vereinfachend den Industriegütern, kommt vor allem als Gegenmasse zu den Verhandlungen über den Landwirtschaftsbereich Bedeutung zu. In den Staaten des Nordens sind dabei für die meisten Industriegüter nur noch sehr geringe Zölle zu zahlen. Will ein koreanisches Unternehmen beispielsweise ein Auto in die EU einführen, zahlt es nur zehn Prozent Zoll. Die meisten Industrieländer zahlen sogar nur zwischen vier und sechs Prozent. Grund für die niedrigen Zölle ist, dass hier die Industrieländer bereits sehr wettbewerbsfähig sind.

Hohe Zölle in Entwicklungsländern

Viele Entwicklungsländer dagegen verlangen für Industriegüter hohe Zölle, um ihre Unternehmen vor ausländischer Konkurrenz zu schützen. Will beispielsweise eine französische Firma ein Auto nach Brasilien exportieren, zahlt es einen Zoll von 35 Prozent. Damit sorgt Brasilien dafür, dass die meisten Autos im eigenen Land gebaut und nicht importiert werden. Die Zeche zahlen die Verbraucher, in dem sie höhere Preise in Kauf nehmen müssen.

Bei den Verhandlungen im Rahmen der WTO verlangen die Industriestaaten von den Entwicklungsländern, dass diese ihre Einfuhrzölle im NAMA-Bereich senken. Denn hier sind die Industrieländer am wettbewerbsfähigsten, während sie bei den landwirtschaftlichen Produkten Probleme haben, mit den Anbietern aus Ländern wie Argentinien, Brasilien oder Thailand zu konkurrieren. Nur wenn die Entwicklungsländer ihre Märkte für Industriegüter öffnen, sind die meisten Industrieländer bereit, ihnen im Agrarbereich entgegenzukommen und dort den Handel zu erleichtern.

Abschlüsse über Gesamtpakete

Möglich werden solche komplexen "Deals" durch das in der WTO übliche Prinzip des so genannten "single undertaking" - soll heißen, die gesamten WTO-Verhandlungen werden als Gesamtpaket abgeschlossen. Einzelne Bereiche dürfen dabei nicht isoliert betrachtet werden. So wird es letztlich, wenn überhaupt, auf der WTO-Konferenz vom 13. bis 18. Dezember 2005 in Hongkong zu einer Paket-Lösung kommen. Also zu einem Abkommen sowohl für die Landwirtschaft als auch für die nicht-landwirtschaftlichen, also die NAMA-Güter.