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Stichwort: Menschenrechtsdeklaration

10. Dezember 2001
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Die Erinnerungen an den vergangenen Krieg führten bei der UNO-Resolution 217 A vom 10.12.1948 die Feder - "da Verkennung und Mißachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei führten, die das Gewissen der Menschen tief verletzt haben", wie es in der Präambel hieß.

Acht Staaten enthielten sich damals der Stimme: Jugoslawien, Polen, Rumänien, Saudi-Arabien, UdSSR, Südafrika, Tschechoslowakei und die Ukraine.

In den 30 Artikeln der Deklaration sind die Rechte und Freiheiten der Menschen postuliert. Dort heißt es unter anderem:

"Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal. Jede Person und jede Gruppe in der Gesellschaft ist aufgerufen, an der Erreichung dieser Ziele laufend zu arbeiten."

Zu den Menschenrechten gehören unter anderem das Recht auf Gleichberechtigung, das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz, das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung. Der Menschenrechtsanspruch gilt gleichermaßen für Männer und Frauen, für Mädchen und Jungen, für Jugendliche, Kinder und Erwachsene. Die in vielen Kulturen anerkannte "goldene Regel" besagt: Wir wollen andere so behandeln, wie wir von anderen behandelt werden wollen - ein hoher, sehr allgemeiner und doch fast selbstverständlicher Anspruch.

Der Gedanke, jedem Individuum bestimmte Rechte zu geben, war geradezu revolutionär. Die Erklärung war recht unverbindlich, aber Menschenrechte waren von nun an zitierfähig.