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Stichwort: Die Arbeitsmarktreformen Hartz I bis IV

27. Dezember 2005

Mit den "Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" sollte der Arbeitsmarkt Deutschlands grundlegend reformiert werden. Das bekannteste ist "Hartz IV". Wofür stehen die einzelnen Programme und Beschlüsse?

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So richtig gut kommen die Reformen bei den Menschen nicht anBild: AP

HARTZ I trat im wesentlichen am 1. Januar 2003 in Kraft. Das Gesetz sah neben Bildungsgutscheinen für Weiterbildung auch die flächendeckende Einrichtung von "Personal-Service-Agenturen" (PSA) zum 1. Januar 2004 vor. Diese privaten Agenturen stellen Arbeitslose an und leihen sie befristet an andere Firmen aus. Ziel ist eine Dauerbeschäftigung im ersten Arbeitsmarkt. Auf Betreiben der großen Koalition muss künftig nicht mehr jedes Arbeitsamt eine PSA einrichten. Zum 1. Juli 2003 wurde zudem die Verpflichtung eingeführt, sich frühzeitig Arbeit suchend zu melden. Arbeitsagentur und Arbeitnehmer sollen bereits die Zeit zwischen Kündigung und Beginn der Arbeitslosigkeit für Vermittlung oder Weiterbildung nutzen.

HARTZ II trat ebenfalls am 1. Januar 2003 in Kraft. Das Gesetz enthält wichtige Voraussetzungen für die Einrichtung von "Job- Centern" als gemeinsame Anlaufstellen von Arbeitsamt und Trägern der Sozialhilfe. Es wird ein Anspruch auf einen Existenzgründungszuschuss für so genannte Ich-AG eingeführt. Das Programm läuft noch bis Mitte 2006. Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr monatlich 600 Euro, im zweiten Jahr monatlich 360 Euro und im dritten 240 Euro. Seit 1. April 2003 gelten zudem die Regelungen zu den Mini-Jobs. Die Grenze für geringfügige Beschäftigung wird von 325 auf 400 Euro monatlich angehoben. Der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben in Höhe von 25 Prozent.

HARTZ III folgt am 1. Januar 2004. Das Gesetz hat den Umbau der Bundesanstalt für Arbeit und der Arbeitsämter in Service orientierte Arbeitsagenturen zum Inhalt. Die "Bundesagentur für Arbeit" soll sich auf eine verbesserte und beschleunigte Vermittlung von Arbeitslosen konzentrieren.

HARTZ IV fasst zum 1. Januar 2005 Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum "Arbeitslosengeld II" (ALG II) zusammen. Die Leistung ist steuerfinanziert, die Kosten dafür explodieren im Laufe des Jahres. Im Westen liegt der Grundbetrag bei monatlich 345 Euro, im Osten bei 331 Euro. Der Ost-Betrag soll auf Beschluss der großen Koalition in der ersten Hälfte 2006 auf Westniveau angehoben werden. Die Betreuung der Langzeitarbeitslosen teilen sich die Arbeitsagenturen und Kommunen. 69 so genannte Optionskommunen testen die Betreuung in Eigenregie. Für Langzeitarbeitslose wird generell jede Arbeit zumutbar. Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, dem wird das Arbeitslosengeld II gekürzt. Zuverdienstmöglichkeiten sollen die Aufnahme einer Tätigkeit, und sei es ein Mini- oder ein Ein-Euro-Job, attraktiver machen. Bei Ein-Euro-Jobs (also zusätzlichen gemeinnützigen Arbeiten) erhalten Arbeitslose, die keine reguläre Arbeit finden, pro Stunde ein bis zwei Euro Aufwandsentschädigung. (dpa)