1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Stichwort: Ausnahmezustand in Pakistan

4. November 2007

Mit dem Ausnahmezustand in Pakistan ist Artikel 9 der Verfassung ausgesetzt und damit die Garantie grundlegender Freiheitsrechte. Außerdem haben die Behörden weitreichende Befugnisse, um gegen die Opposition vorzugehen.

https://p.dw.com/p/C0rm
  • Personen können ohne Anklage verhaftet werden, sie haben keinen Anspruch auf einen Rechtsbeistand.
  • Das Recht auf Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit ist eingeschränkt.
  • Die Eigentumsrechte sind eingeschränkt.
  • Die Versammlungsfreiheit ist aufgehoben. Politische Parteien dürfen nicht zu Kundgebungen aufrufen.
  • Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ausgesetzt.
  • Der Grundsatz der juristischen Gleichbehandlung ist ausgesetzt.
    Neue Bestimmungen schränken die Berichterstattung ein. Dies betrifft insbesondere die Berichterstattung über Anschläge.
  • Mitarbeiter von Radiosendern sind mit einer dreijährigen Haftstrafe bedroht, wenn sie Mitglieder der Regierung oder der Streitkräfte "lächerlich machen".