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Stichwort: Anti-Terror-Maßnahmen in Deutschland

4. September 2006

Bei der aktuellen Sicherheitsdebatte ist die geplante Datenbank nur eines von mehreren Gesetzesvorhaben, die schon lange vor den Bombenanschlägen diskutiert und teilweise auch auf den Weg gebracht wurden. Ein Überblick.

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Ergänzungsgesetz zur Terrorismusbekämpfung: Das bereits vom Kabinett abgesegnete Gesetz schließt an das Terrorbekämpfungsgesetz von 2002 an; die damals erweiterten Befugnisse der Sicherheitsbehörden sollen nun auf fünf weitere Jahre befristet beibehalten und zugleich laut Bundesinnenministerium "praxisgerechter" gestaltet werden. Wesentliche Neuerung: Das Bundesamt für Verfassungsschutz kann seine Auskunftsbefugnisse künftig auch zur Aufklärung bisher noch nicht erfasster verfassungsfeindlicher Bestrebungen einsetzen - wenn diese die Gewaltbereitschaft fördern. Damit wird die Terrorfahndung auf islamistische "Hassprediger" und militante Extremisten ausgedehnt. Der Gesetzentwurf soll in den nächsten Wochen dem Parlament vorgelegt werden.

Erweiterte BKA-Befugnisse: Im Zuge der Förderalismusreform soll das Bundeskriminalamt (BKA) mehr Kompetenzen bei der Abwehr des internationalen Terrorismus bekommen - falls eine länderübergreifende Gefahr droht oder die Zuständigkeit einer Landespolizei nicht erkennbar ist. Das Gesetz ist derzeit in der politischen Abstimmung.

Videoüberwachung: Nach den schnellen Festnahmen der beiden von einer Videokamera aufgenommenen mutmaßlichen Bombenleger fordern Politiker eine verstärkte Überwachung des öffentlichen Raums. Eine flächendeckende Videoüberwachung mit Bildspeicherung ist dagegen nicht vorgesehen und wäre wohl auch weder politisch noch in der Praxis durchsetzbar.

Anti-Terror-Datei: Die geplante Datenbank soll die Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden über Terrorverdächtige zusammenführen, die von bundesweit drei Dutzend Sicherheitsbehörden gesammelt, aber bisher nicht untereinander ausgetauscht werden. Zu diesen Behörden zählen Polizei, Zoll, Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst.

Kronzeugenregelung: Auf die Wiedereinführung einer möglichen Strafmilderung für Kronzeugen hatten sich Union und SPD schon in ihren Koalitionsverhandlungen geeinigt. Die 1989 in das Strafgesetzbuch aufgenommene alte Kronzeugenregelung war 1999 ausgelaufen; sie war auf die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen beschränkt. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) legte im April einen Gesetzentwurf vor, der eine neue Kronzeugenregelung für alle Straftaten vorsieht. Die zu dem Entwurf eingegangenen Stellungnahmen werden derzeit im Justizministerium ausgewertet.

Fingerabdrücke vor Einreise: Als weitere Schutzmaßnahme fordern Politiker der großen Koalition strengere Einreisevorschriften. So müssten in deutschen Konsulaten vor der Einreise aus "Problemstaaten" Fingerabdrücke genommen werden. (afp)