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Verschwiegen und steuerfrei

Klaus Ulrich20. Februar 2008

Steueroasen von den Bahamas bis Singapur verschaffen Wohlhabenden ruhige Nächte: Wo ausländische Anleger vom Fiskus nicht behelligt werden.

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Die Burg in Vaduz, Liechtenstein (Quelle: AP)
Die Burg Liechtenstein: Nach der Zumwinkel-Affäre wächst der Druck auf das Fürstentum, Steuerschlupflöcher zu schließenBild: AP
Steuerflüchtlinge haben es schwer in diesen Zeiten. Nachdem das Fürstentum Liechtenstein ins Gerede gekommen ist, richtet sich die Aufmerksamkeit auch auf andere sogenannte Steueroasen. Dabei werden die Kontrollen bei der Geldanlage an vielen Finanzstandorten durchaus unterschiedlich gehandhabt.

Ein Drei-Klassen-System

Luxemburg war ein beliebtes Ziel als Anlageplatz für Steuerflüchtlinge, bis es aufgrund politischer Interventionen "aus der Mode gekommen" ist. Und auch Liechtenstein und die Schweiz würden bald aus der Mode kommen. Das meint zumindest der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft Dieter Ondracek: "Deswegen beginnen schon Verlagerungen nach Singapur, Dubai, auf die Cayman-Inseln oder nach Wilmington Delaware in den USA. Auch Andorra ist noch ein beliebter Platz." Es gibt auf der ganzen Welt immer wieder Staaten, die solche Gelder dankbar aufnehmen und nicht kooperativ sind, meint der Steuerexperte.

Der Post-Tower in Bonn (Quelle: AP)
Post-Chef Klaus Zumwinkel hat offenbar via Liechtenstein Steuern in Millionenhöhe hinterzogen.Bild: AP


Die vermeintlichen Steueroasen dieser Welt können in drei Klassen eingeteilt werden: Nämlich in "gläsern", "pauschalisiert" und "verschwiegen". Zur ersten Kategorie zählen Länder, die automatisch Kontrollmitteilungen an die deutschen Steuerbehörden versenden. Das angelegte Geld nebst Zinsen wird so routinemäßig gemeldet. Die meisten europäischen Länder gehören in diese Kategorie, aber auch Exoten wie die Cayman-Inseln, Aruba, Guadeloupe oder Martinique.

Innerhalb der EU wächst der Druck

In anderen Ländern erheben die Banken dagegen ohne Namensnennung eine pauschale Quellensteuer für den deutschen Fiskus – ab 2011 immerhin 35 Prozent auf Zinseinkünfte. Eine eventuelle Erstattung gibt es nur bei Aufgabe der Anonymität durch eine offizielle Steuererklärung. Liechtenstein, Andorra, die Schweiz sowie Österreich, Luxemburg und Belgien gehören unter anderen zu diesen Ländern – wobei die drei letztgenannten bald auf Kontrollmitteilungen umsteigen wollen. Der Druck in dieser Hinsicht auf Liechtenstein wächst also.

Zu den echten Steueroasen, in denen der Fiskus ausländische Anleger überhaupt nicht behelligt, zählen Finanzplätze wie die Bahamas, Hongkong, Singapur, Russland oder die Vereinigten Arabischen Emirate. Aber auch als Finanzmetropolen eher unscheinbare Länder wie Island, Kroatien, die Türkei oder Norwegen.

Gefälschte Rechnungen

Wie aber gelangt Geld, dessen Zinsen nicht deklariert werden sollen, in diese Staaten? "Einmal kann man es mit Bargeld-Transfers machen", sagt Ondracek, was aber vom Umfang her begrenzt sei. Stattdessen kann man überweisen: Dazu werden getarnte Rechnungen dazwischen geschaltet. "Das sieht dann aus wie ein ganz normales Geschäft, man bezahlt etwas für eine Ware ohne Lieferung, oder für eine Dienstleistung, die aber nie stattgefunden hat", weiß Ondrace. So werden die Gelder dann transferiert, aber meistens um drei oder vier Ecken.

Der 64-Jährige Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft weiß, wovon er redet – immerhin hat er lange Jahre als Betriebsprüfer und Steuerfahnder gearbeitet. Deshalb gibt sich Ondracek auch keinen Illusionen darüber hin, dass alle Steueroasen dieser Welt durch politische Sanktionen trockengelegt werden könnten: "Die Politik hat nur begrenzte Möglichkeiten dagegen vorzugehen", sagt er. Politischen Druck könne sie nur auf Staaten ausüben, die dafür empfänglich seien. "Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man Druck auf Dubai ausübt. Die sind autark und haben selber so viel Geld. Das dort geförderte Öl braucht hingegen jeder."

Problem Rücktransfer

Eines gibt der erfahrene Steuerexperte allen potentiellen Steuer-Flüchtlingen mit auf den Weg: Im Ausland illegal angelegtes Geld wieder zurück in den legalen Wirtschaftskreislauf hineinzubringen, sei, so Ondracek, oft sehr viel schwieriger als der umgekehrte Weg: "Man kann eine Unter-Verbriefung – um ein Beispiel zu nennen - vornehmen: Ein Grundstück oder ein Gebäude kaufen, beim Notar weniger Wert angeben und dann mehr unter der Hand bezahlen." Dann könne die Differenz aus illegalen Beständen bezahlt werden. "Aber man kauft nicht alle Tage und auch nicht für so große Summen Grundstücke", weiß Ondracek. "Und es wird schwierig das Geld zurückzutransferieren, ohne dass es auffällt."
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