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Politik

Stasi-Rente bleibt gekürzt

28. Dezember 2016

Die Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit arbeiteten geheim - und wurden bestens versorgt. Weil auch Spitzel und Spione älter werden, musste das Bundesverfassungsgericht jetzt über deren Rentenhöhe urteilen.

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Bundesverfassungsgericht
Bild: dpa

Ehemalige Stasi-Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf höhere Renten. Die gesetzlichen Regelungen, die die Altersversorgung von ehemaligen Angehörigen des Ministeriums für Staatssicherheit begrenzen, seien nicht zu beanstanden, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Das Gericht lehnte es damit ab, die Verfassungsbeschwerden von früheren Stasi-Mitarbeitern zur Entscheidung anzunehmen. Die Beschwerdeführer hätten insbesondere keine neuen Tatsachen vorgebracht, die eine wiederholte verfassungsrechtliche Prüfung des Sachverhalts rechtfertigen.

Jahrelange Streitigkeiten

Spitzel und Spione waren in der DDR in vielerlei Hinsicht bessergestellt als andere Bürger. Zu den Vergünstigungen gehörte auch ein sogenanntes Sonderversorgungssystem des Ministeriums für Staatssicherheit. Dieses System sollte den Mitarbeitern eine eigenständige Altersversorgung sichern - außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung im Sozialismus.

Durch die Wiedervereinigung verloren die Ex-Stasi-Angehörigen einen Teil ihrer Vergünstigungen: Ansprüche und Anwartschaften aus dem Sonderversorgungssystem wurden nur in begrenztem Umfang in die Rentenversicherung der Bundesrepublik überführt. Mehrere Betroffene hatten über Jahre hinweg versucht, dies gerichtlich anzufechten.

db/jj (epd, bverg)