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Staatsanwaltschaft will Böhmermann anhören

26. April 2016

Es geht um den Strafantrag der türkischen Regierung gegen den ZDF-Satiriker und dessen Schmähgedicht auf Präsident Erdogan. Nach der Anhörung Böhmermanns wollen die Mainzer Juristen über das weitere Vorgehen entscheiden.

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Jan Böhmermann (Archivbild: Imago)
Jan Böhmermann (Archivbild)Bild: Imago/Future Image

Die Mainzer Staatsanwaltschaft plant im Zuge der Ermittlungen wegen des Verdachts der Beleidigung des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan eine Anhörung des ZDF-Satirikers Jan Böhmermann. "Dem Beschuldigten, für den sich bislang kein Verteidiger bestellt hat, ist rechtliches Gehör zu gewähren", teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller mit. Danach werde voraussichtlich eine Entscheidung getroffen, ob hinreichender Tatverdacht bestehe.

So nicht erlaubt...

Die Ermächtigung der Bundesregierung, den 35-Jährigen strafrechtlich zu verfolgen, und das Strafverlangen der Türkei gingen am Dienstagvormittag bei der Staatsanwaltschaft ein. Der Moderator hatte Ende März in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" in seinem Text über Erdogan bewusst beleidigende Formulierungen verwendet.

Er sprach von einem Beispiel für herabwürdigende Schmähkritik, die so in Deutschland nicht erlaubt sei. Damit wollte er nach eigenen Angaben den Unterschied zwischen erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik darstellen.

Erdogan hat darüber hinaus auch selbst eine Strafanzeige in Deutschland gestellt. Er wird dabei von einem Münchner Anwalt vertreten. Diese Stellungnahme ist laut Staatsanwaltschaft noch nicht in Mainz eingetroffen.

se/as (dpa, afp)