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Politik

Spahn weist Kritik an 219a-Kompromiss zurück

29. Januar 2019

Ärzte sollen künftig über Abtreibungen informieren dürfen. Über das Wie hatte es wochenlang Streit gegeben. Bundesgesundheitsminister Spahn verteidigt den nun vorliegenden Kompromiss.

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Deutschland CDU-Parteitag in Hamburg Jens Spahn
Bild: Reuters/K. Pfaffenbach

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist zufrieden mit dem Koalitionskompromiss zur Reform des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche. "Mit diesem Kompromiss findet die große Koalition einen ausgewogenen Ausgleich", sagte Spahn den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland. Werbung für Abtreibungen werde es auch in Zukunft nicht geben. "Ein Schwangerschaftsabbruch ist kein medizinischer Eingriff wie jeder andere", hob der der CDU-Politiker hervor.

Das umstrittene Werbeverbot bleibt folglich bestehen, der entsprechende Paragraf 219a wird aber ergänzt. Ärzte und Klinken dürfen demnach öffentlich – zum Beispiel auf der eigenen Internetseite - darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Sie sollen zugleich auf weitere Informationen neutraler Stellen dazu hinweisen dürfen, etwa durch Links auf ihrem Internetauftritt. Die Bundesärztekammer soll außerdem eine zentrale Liste mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen führen, die Abbrüche vornehmen - mit Angaben zu angewandten Methoden. Die Liste soll monatlich aktualisiert und von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Internet veröffentlicht werden. 

Zügige Verabschiedung geplant

Die SPD hatte - wie Grüne, Linke und FDP - eine Abschaffung des Werbeverbots gefordert, die Unionsseite war dagegen. Im Dezember handelten die fünf zuständigen Minister einen Kompromissvorschlag aus, der aber nicht alle Kritiker zufrieden stellte. Auf diesen Kompromiss baut der Gesetzentwurf nun auf. Dieser wird innerhalb der Bundesregierung noch weiter abgestimmt und mit Ländern und Verbänden beraten. Am 6. Februar soll das Kabinett den Gesetzentwurf verabschieden.

Berlin: Pressekonferenz zur Verständigung zum Abtreibungsparagraphen §218
Franziska Giffey und Katarina Barley nach Verhandlungen über den Paragrafen 219aBild: picture-alliance/dpa/J. Carstensen

Ähnlich wie Spahn verteidigte Justizministerin Katarina Barley die Einigung. "Wir stellen sicher, dass betroffene Frauen in einer persönlichen Notsituation an die Informationen gelangen, die sie benötigen", so die SPD-Politikerin. Die neue Vorschrift sorge zudem für Rechtssicherheit für die Ärzte, betonte Familienministerin Franziska Giffey (SPD). "In Zukunft wird jede Ärztin und jeder Arzt in Deutschland über die Tatsache informieren dürfen, dass er oder sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt", sagte sie gegenüber der dpa.

FDP kritisiert Verhalten der SPD 

Die FDP wertete die Einigung als "Kotau der SPD vor dem Koalitionspartner". Der Paragraf 219a werde nur um eine minimale Ausnahme ergänzt, kritisierte Fraktionsvize Stephan Thomae. "Ärzte dürfen auch weiterhin nicht entscheiden, wie sie Schwangere informieren. Das ist ein Misstrauensbeweis gegenüber den Ärzten." Der Entwurf sei nur ein minimaler Fortschritt für die Frauen. Mangelndes Vertrauen ist auch ein zentraler Kritikpunkt von Grünen-Chefin Annalena Baerbock. 

Auch die Gießener Ärztin Kristina Hänel äußerte sich kritisch über die Einigung. Diese bedeute nur, dass Ärzte und Ärztinnen "jetzt doch informieren dürfen, dass sie Abbrüche machen", erklärte sie auf Twitter. "Weitere Informationen sind nicht erlaubt. Meine Homepage bleibt weiterhin strafbar. Das kann man Rechtssicherheit nennen, wenn man will." Hänel war auf Grundlage des Paragrafen 219a zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Sie hatte auf der Internetseite ihrer Praxis darüber informiert, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt und hatte Patientinnen noch zusätzliche Infos per Mail angeboten. Laut Paragraf 219a ist die Werbung für Abtreibungen aus wirtschaftlichem Eigeninteresse oder "in grob anstößiger Weise" verboten. Das öffentliche Anbieten "eigener oder fremder Dienste" zum Schwangerschaftsabbruch sowie Hinweise auf Abtreibungsmethoden werden mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet. Hänels Verurteilung entfachte vor mehr als einem Jahr eine Debatte über den Paragrafen.

Beginn Berufungsprozess gegen Gießener Ärztin
Kristina Hänel im Gerichtssaal in GießenBild: picture alliance/dpa

bri/as (dpa, epd)