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Sozialabgaben: Wohin geht das Geld?

31. Juli 2002

Wer in Deutschland arbeitet, zahlt Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung. Wohin geht das Geld? Wie bin ich abgesichert? Hier sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

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Ärzte bei der Arbeit im OPBild: Bilderbox

Wie bin ich bei einer Beschäftigung in einem deutschen Unternehmen sozial abgesichert?

Wenn Sie in Deutschland arbeiten, unterliegen Sie grundsätzlich der deutschen Sozialversicherung. In der Regel muss ihr Arbeitgeber Sie mit Aufnahme der Beschäftigung bei einer Krankenkasse anmelden. Dann sind Sie bei Krankheit, bei Arbeitslosigkeit und in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Arztbesuche sind in dadurch in der Regel kostenlos. Sollten Sie arbeitslos werden, bekommen Sie Arbeitslosengeld. Beiträge zur Sozialversicherung werden stets jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen. Der Anteil des Arbeitnehmers wird von seinem Bruttolohn einbehalten und zusammen mit dem Anteil des Arbeitgebers an die Sozialversicherung abgeführt. Ihr Arbeitgeber ist darüber hinaus verpflichtet, Sie bei einer Berufsgenossenschaft gegen Unfall zu versichern. Die Beiträge zur Unfallversicherung bezahlt der Arbeitgeber allein.

Welche Besonderheiten gelten in der Krankenversicherung?

IT-Fachkräfte mit einem Jahresgehalt über der Versicherungspflichtgrenze (77.400 DM in den alten Bundesländern und 63.900 DM in den neuen Bundesländern) sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Sie können sich deshalb auch privat versichern. Das ist in vielen Fällen günstiger als die Versicherung über eine gesetzliche Krankenkasse. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa als Berufsanfänger, ist es aber sinnvoll, freiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten. Die Sozialversicherungsabkommen (u. a. Bulgarien, Ungarn, Slowenien, Kroatien, Bundesrepublik Jugoslawien; in Vorbereitung sind Abkommen mit Tschechien und der Slowakei) können besondere Regelungen zur gesetzlichen Krankenversicherung und zum Krankenversicherungsschutz der Familienangehörigen enthalten.

Kann ich aus den geleisteten Sozialversicherungsbeiträgen, insbesondere zur Rentenversicherung, Leistungen nach meiner Rückkehr in meinem Heimatstaat erhalten?

Wenn Sie aus einem Land kommen, mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, können nach dem Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspflicht und nach Ablauf einer Wartefrist von zwei Jahren die Hälfte der geleisteten Rentenversicherungsbeiträge auf Antrag erstattet bekommen. Arbeitnehmer, die mindestens fünf Jahre in Deutschland beschäftigt waren und damit die Mindestversicherungszeit für eine Altersrente (ab dem 65. Lebensjahr) erfüllt haben, können eine Rentenzahlung in ihrem Heimatstaat erhalten.

Wenn Ihr Heimatland mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat (u. a. Bulgarien, Ungarn, Slowenien, Kroatien, Bundesrepublik Jugoslawien; in Vorbereitung sind Abkommen mit Tschechien und der Slowakei) kann die Wartezeit von fünf Jahren auch durch Zusammenrechnung von Versicherungszeiten in Deutschland (z. B. drei Jahre) und in ihrem Heimatstaat (z. B. zwei Jahre) erfüllt werden. Sie erhalten dann eine Altersrente aus den deutschen Versicherungszeiten. Einige Abkommen (z. B. mit Bulgarien, Ungarn, Slowenien) ermöglichen eine Beitragserstattung - in der Regel bei einer Beitragsleistung von weniger als 60 Monaten.

(Quelle: Arbeitsamt)